Persona non grata

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Dieser Artikel behandelt den juristischen Begriff. Zu dem gleichnamigen Magazin siehe Persona Non Grata.
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Persona non grata (plural Personae non gratae, auch persona ingrata, lateinisch für unerwünschte Person; italienisch persona non gradita) bezeichnet den Status eines Angehörigen des diplomatischen Dienstes oder einer anderen Person, deren Aufenthalt von der Regierung des Gastlandes per Notifikation nicht mehr geduldet wird. Das Gegenteil ist die persona grata beziehungsweise die persona gratissima.
Gebrauch in der Diplomatie |
Diplomaten besitzen im Gastland diplomatische Immunität, was sie vor strafrechtlicher Verfolgung schützt. Dem Gastgeberland bleibt im Falle einer Straftat nur die Möglichkeit, den Diplomaten des Landes zu verweisen, indem es ihn zur Persona non grata erklärt. In diesem Fall haben die Diplomaten das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Ein besonders schwerer Grund für einen „diplomatischen Rauswurf“ ist (mutmaßliche) Spionage. Außerdem reagieren Staaten mitunter mit der Ausweisung ausländischer Diplomaten auf die Ausweisung eigener Diplomaten, auch ohne jenen tatsächliche Verstöße nachzuweisen. So achteten während des Kalten Krieges die Sowjetunion und der Westen regelmäßig auf ein Gleichgewicht der Maßnahmen: Wurde beispielsweise hier ein Kulturattaché und zwei Botschaftsmitarbeiter ausgewiesen, wurden dort genauso viele Diplomaten in vergleichbarer Stellung des Landes verwiesen. Im Zusammenhang mit dem Mordfall Litwinenko kam es 2007 zu wechselseitigen Ausweisungen russischer und britischer Diplomaten.
Die Erklärung zur Persona non grata betrifft mittelbar auch die Familien der ausgewiesenen Diplomaten, da deren Aufenthaltserlaubnis in der Regel vom diplomatischen Status abhängt.[1]
Weblinks |
Wiktionary: Persona non grata – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Persona ingrata – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen – Art. 9
- Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – Art. 23 Erklärung zur Persona non grata
Einzelnachweise |
↑ Regierungspressekonferenz vom 13. April. Die Bundesregierung, 13. April 2011, archiviert vom Original am 4. Juni 2012; abgerufen am 18. Mai 2016.
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