Raubritter








Als Raubritter bezeichnet man diejenigen Angehörigen des ritterlichen Standes, die sich durch Straßenraub und Plünderungszüge bereicherten. Diese Entwicklung soll im Spätmittelalter eingesetzt haben und vor allem eine Folge der Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft gewesen sein. Neuere historische Arbeiten plädieren dafür, den ideologisch belasteten Begriff „Raubritter“ im wissenschaftlichen Gespräch ganz zu vermeiden.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Begriff


  • 2 Adelsgesellschaften


  • 3 Siehe auch


  • 4 Literatur


  • 5 Weblinks


  • 6 Einzelnachweise





Begriff |


Der Begriff „Raubritter“ stammt nicht aus jener Zeit selbst, sondern ist eine Neuschöpfung, die erst ab dem Ende des 18. Jahrhunderts verwendet wurde – z. B. in der Ankündigung des 1799 in Wien erschienenen Ritterromans: Der Raubritter mit dem Stahlarme, oder der Sternenkranz; eine Geistergeschichte. in der Wiener Zeitung vom 29. September 1798.[1] 2007 konnte Klaus Graf einen früheren Beleg für „Raubritter“ in einer Übersetzung aus dem Spanischen 1781 auffinden.[2] Bereits 1672 wurde der Begriff „Raub-Ritter“ von Christian Augustin Pfalz von Ostriz (1626–1702) verwendet.[3] Der Begriff „Raubschloss“ eines wegelagernden Edelmanns erscheint sogar schon 1550 in Fastnachtsspiel Der Abt im Wildbad von Hans Sachs.[4]


Im Gegensatz zum Raubritterunwesen war das Austragen von Fehden stets Teil der ritterlichen Lebensweise gewesen und wurde der waffenberechtigten Bevölkerung in großen Teilen des mittelalterlichen Europas sogar lange Zeit rechtlich zugesichert (seit Barbarossa jedoch nur montags bis mittwochs, dazwischen lag der sogenannte Gottesfrieden). Erst seit dem Landfrieden von 1495 waren Fehden ganz verboten. Oft wurden bei Raubritterüberfällen ebenso wie bei Fehden gegnerische Ländereien ausgeplündert.



Adelsgesellschaften |


Einige Adelsgesellschaften im 14. Jahrhundert (beispielsweise Martinsvögel, Sternerbund, Von der alten Minne, Bengler, Vom Horne und Löwenbund) zeichneten sich unter anderem durch eine städtefeindliche Politik aus. Einige Mitglieder dieser Ritterbünde werden häufig auch als Raubritter bezeichnet. Die Städte gingen zum Teil kriegerisch gegen diese Raubritter vor und zerstörten ihre Burgen (beispielsweise Burg Tannenberg, Burg Wildenstein).[5] So gehörten auch die Grafschaften Reifenberg und Kronberg, zwei erklärte Feinde Frankfurts, zu den Gründungsmitgliedern.[6][7]



Siehe auch |



  • Strauchritter

  • Plackerer



Literatur |




  • Otto Brunner: Land und Herrschaft. 1965 (5. Aufl.).


  • Werner Rösener: Zur Problematik des spätmittelalterlichen Rittertums. In: Festschrift für Berent Schwineköper, hrsg. Helmut Maurer und Hans Patze, 1982, S. 469–488 (veraltet).

  • Regina Görner: Raubritter. Untersuchungen zur Lage des spätmittelalterlichen Niederadels, besonders im südlichen Westfalen. Münster 1987, ISBN 3-402-05228-8.

  • Ulrich Andermann: Ritterliche Gewalt und bürgerliche Selbstbehauptung. Untersuchungen zur Kriminalisierung und Bekämpfung des spätmittelalterlichen Raubrittertums am Beispiel norddeutscher Hansestädte, Frankfurt am Main u. a. 1991.


  • Kurt Andermann (Hrsg.): „Raubritter“ oder „Rechtschaffene vom Adel“? Aspekte von Politik, Friede und Recht im späten Mittelalter. (Oberrheinische Studien 14). Sigmaringen 1997, ISBN 3-7995-7814-5 (grundlegend).


  • Ernst Boll: Geschichte Mecklenburgs mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte. Anarchistische Zustände von 1379 bis 1480. Erster Teil. Neubrandenburg 1855, S. 147–168. (online)



Weblinks |



 Commons: Raubritter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


  • Kurt Andermann: Raubritter. In: Historisches Lexikon Bayerns

  • Artikel zur spätmittelalterlichen Fehde

  • Raubritter in der Prignitz (nordwestlicher Teil Brandenburgs) im 14.–16. Jahrhundert



Einzelnachweise |




  1. [Anonym:] Der Raubritter mit dem Stahlarme, oder der Sternenkranz; eine Geistergeschichte. Wien: Rehm, 1799. M. Kpf. 8°. LIT.: nicht im GV; MM 1799 (Fiche 134), 369; Verlagsanzeige in Richter: Der wiederaufgelebte Eipeldauer. 6. Heft. 1799; WZ Nr. 76, 29. September 1798, S. 2878.


  2. Wort Raub-Ritter 1781 belegt In: Archivalia, Digitale Bibliothek auf Twoday.net


  3. Vgl. Kurt Andermann: Raubritter. In: Historisches Lexikon Bayerns. 5. April 2017, abgerufen am 10. März 2018. 


  4. Vgl. (in einer späteren Ausgabe) Hans Sachs: Der dritt Theil Kurtzweilige Faßnachtspil. In: Das fünffte vnd letzte Poetisch Buch. Mancherley Artliche Newe Stuk schöner gebundenen Reimen, Teil III. Christof Krause, Kempten 1616, S. 1–8, bes. 3 (Google-Books), datiert: 17. Dezember MDL.


  5. Karl E. Demandt: Geschichte des Landes Hessen, 2. Auflage, Kassel 1980, S. 465.


  6. Karl E. Demandt: Die Geschichte des Landes Hessen.


  7. A. Funk: Die Geschichte des Schlossberges bei Nieder Modau.









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