Fahrzeit




Die Fahrzeit ist die Zeit, die Fahrzeuge benötigen, um vom Punkt A zum Punkt B zu gelangen.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Bedeutungen


  • 2 Anwendungsfälle im öffentlichen Verkehr


  • 3 Siehe auch


  • 4 Literatur


  • 5 Einzelnachweise





Bedeutungen |


Die Fahrzeit wird im individuellen Bereich bei der Fortbewegung mit dem Auto oder dem Fahrrad häufig gleichgesetzt mit der Differenz zwischen Abfahrtszeit an einem bestimmten Ort und der Ankunftszeit an dem Zielort. Sie wird geschätzt oder mittels Routenplanern oder auch mit Hilfe von Navigationssystemen ermittelt.


Relativ einfach ist die Fahrzeit bei Seilbahnen, Fähren und ähnlichen linienbezogenen Verkehrsmitteln, die (in der Regel ohne Halt) nur zwischen zwei Punkten verkehren, zu ermitteln.


Ihre eigentliche Bedeutung hat die Fahrzeit im öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn (Eisenbahn, Straßenbahn, U-Bahn usw.). Hier bildet die Fahrzeit die Grundlage für die Aufstellung des Fahrplanes. Unterschieden werden folgende Bezeichnungen:




  • reine Fahrzeit, das ist die notwendige Fahrzeit zwischen zwei Punkten ohne Aufenthaltszeit und ohne Fahrzeitzuschläge,


  • kürzeste Fahrzeit, das ist die unter Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und unter Ausnutzung der vollen Antriebsleistung des Verkehrsmittels erreichbare Fahrzeit sowie


  • planmäßige Fahrzeit, die aus der reinen Fahrzeit zuzüglich der Fahrzeitzuschläge für das Bremsen und Anfahren, für Langsamfahrstellen und Überholungen sowie für die Einhaltung des Fahrplans notwendiger Sicherheitszuschläge (Pufferzeiten) berechnet wird.


Werden zur Fahrzeit noch Aufenthaltszeiten an Haltestellen und weitere Behinderungszeiten hinzugerechnet, entsteht daraus die Reisezeit (gelegentlich auch als Beförderungszeit bezeichnet).[1][2]


Im Stadtverkehr gehen die zufallsbedingten Aufenthalte an Lichtzeichenanlagen stillschweigend in die Berechnung der (reinen) Fahrzeit mit ein, bei Eisenbahnsystemen werden diese gesondert erfasst bzw. berechnet. Insofern unterscheiden sich immer die beobachtete (gemessene, empirisch ermittelte) und die mit Hilfe der Methoden der Fahrdynamik (Fahrzeitermittlungsverfahren) berechnete Fahrzeit.



Anwendungsfälle im öffentlichen Verkehr |


Aus der Definition der Fahrzeit ist im öffentlichen Verkehr:



  • die Fahrzeit eines Verkehrsmittels von einer Station zur nächsten Station ohne Zwischenhalte eine Fahrzeit,

  • die Fahrzeit eines Verkehrsmittels von einer Station zur nächsten Station mit mindestens einem Zwischenhalt eine Reisezeit, auch wenn es sich um ein und dieselbe Linie handelt.

  • Die Fahrzeit von A nach B mit Umsteigen ist eine „komplexe Reisezeit“ und

  • der Begriff "Fahrtzeit" synonym entweder „Fahrzeit“ oder „Reisezeit“, je nach vorkommenden Anwendungsfall, da der Begriff „Fahrtzeit“ kein eigenständiger Begriff der Verkehrswissenschaft ist.



Siehe auch |



  • Beförderungszeitquotient

  • Fahrtdauer



Literatur |




  • Gerhart Potthoff: Verkehrsströmungslehre. Band 1: Die Zugfolge auf Strecken und in Bahnhöfen; Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen; Berlin 1962, S. 171 ff.


  • Siegfried Rüger: Transporttechnologie städtischer öffentlicher Personenverkehr; Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen; Berlin 1986 (3. bearbeitete Auflage), S. 45 f.

  • transpress Lexikon Transport. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen; Berlin 1980

  • Werner Schnabel, Dieter Lohse: Grundlagen der Straßenverkehrstechnik und der Verkehrsplanung. Band 1: Verkehrstechnik. Verlag für Bauwesen, Berlin 1997, S. 41 ff.


  • Technische Universität Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr: Einführung zur Vorlesung Komplexe Reisezeit, Dresden (Memento vom 30. Dezember 2009 im Internet Archive) (PDF; 243 kB)



Einzelnachweise |




  1. Der Begriff der Reisezeit bezieht sich vor allem auf die „komplexe Reisezeit“, die auch Zu- und Abgangswege sowie Umsteigezeiten erfasst.


  2. Technische Universität Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr: Einführung zur Vorlesung Komplexe Reisezeit, Dresden (Memento vom 30. Dezember 2009 im Internet Archive), S. 2




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