Denominazione di origine controllata
Denominazione di origine controllata, kurz DOC, ist eine „kontrollierte Ursprungsbezeichnung“ für Wein aus Italien, ähnlich der Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) in Frankreich, dem Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q. b. A.) in Deutschland oder dem Districtus Austriae Controllatus (DAC). Die offizielle Beschreibung laut EU-Verordnung lautet:
„Weine mit Ursprungsbezeichnung: geografischer Name eines Weinbaugebiets, das durch eine besondere Erzeugung gekennzeichnet ist; der Name wird zur Bezeichnung eines bekannten Qualitätserzeugnisses verwendet, das seine Eigenschaften den geografischen Verhältnissen und den menschlichen Einflüssen verdankt. Das Gesetz legt für die italienischen Bezeichnungen den besonderen traditionellen Begriff „D.O.C.“ fest, um das vorgenannte Konzept der sehr hochwertigen und traditionellen Ursprungsbezeichnung zu erläutern.[1]“
Bei den Qualitätsstufen stehen die DOC-Weine über den Indicazione-Geografica-Tipica-Weinen (IGT-Weinen) und unter den DOCG-Weinen.
Geschichte |
Diese gesetzlich geregelte und kontrollierte Ursprungsbezeichnung wurde 1963 mit dem Ziel eingeführt,[2] eine nachhaltige Qualitätsverbesserung der produzierten Weine und Balsamico zu erreichen. Seit 1992 mündeten die diversen nationalen Qualitätssiegel in Europa nach EU-Recht in das Geschützte-Ursprungsbezeichnung-Siegel (PDO-Siegel), werden aber wegen ihrer größeren Bekanntheit häufig alleine oder parallel weiterverwendet. Auch die seit 1963 unverändert bestehenden DOC-Kriterien wurden 1992 angepasst, um ebenfalls den Regularien des PDO-Siegels zu genügen.
Durch die EU-Weinmarktordnung vom August 2009 wurde die Herkunftsbezeichnung für Wein analog zum Lebensmittelrecht vereinheitlicht und das Qualitätssystem neu definiert. Die neuen Begriffe lauten Denominazione d’Origine Protetta (DOP) anstelle von DOC und DOCG sowie Indicazione Geografica Protetta (IGP) anstelle von IGT. Die traditionellen Bezeichnungen dürfen jedoch nach wie vor verwendet werden, da für sie Bestandsschutz gilt.[3]
Kriterien |
Die gesetzliche Regelung umfasst neben dem zulässigen Ertrag pro Hektar unter anderem auch die zugelassenen Anbaugebiete sowie die zulässigen Rebsorten. Weine mit DOC- oder DOCG-Siegel dürfen nicht in Gebinde mit einem Volumen abgefüllt werden, das größer als fünf Liter ist.
Einzelnachweise |
↑ Verordnung (EG) Nr. 607/2009 (PDF) vom 14. Juli 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse.
↑ Norme per la tutela delle denominazioni di origine dei mosti e dei vini (Normen für Moste und Weine).
↑ Steffen Maus: Italiens Weinwelten – Wein, Vino, Wine. Gebrüder Kornmayer, 2013, ISBN 978-3-942051-18-7.