Eisenbahnunternehmen sind öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahn-Verkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen, EVU) oder eine Eisenbahn-Infrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen, EIU). Es fallen aber auch die Wagenhalter darunter, die keine eigene Lizenz zum Befahren von Strecken besitzen (z. B. VTG AG).
In einem weiteren Sinne werden darunter aber auch Unternehmen der Bahnindustrie verstanden, beispielsweise Bombardier Transportation (Deutschland) oder Stadler Rail (Schweiz).
Inhaltsverzeichnis
1Definition im EU-Recht
2Nach Kontinent
3In Europa
4Einzelnachweise
Definition im EU-Recht |
Die Richtlinie 2001/14 EG definiert in Artikel 2 Eisenbahnunternehmen wie folgt[1]:
„(J)edes nach geltendem Gemeinschaftsrecht zugelassene öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen die
Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen;“
– Europäisches Parlament und Rat: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Die Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 erweiterte diesen Begriff dahingehend, dass die Eisenbahnverkehrsleistung nicht mehr die Haupttätigkeit des Unternehmens sein muss.[2]
Nach Kontinent |
Liste afrikanischer Eisenbahngesellschaften
Liste asiatischer Eisenbahngesellschaften
Liste europäischer Eisenbahngesellschaften
Liste nordamerikanischer Eisenbahngesellschaften
Liste von Eisenbahngesellschaften in Ozeanien
In Europa |
Liste deutscher Eisenbahngesellschaften
Liste österreichischer Eisenbahngesellschaften
Liste schwedischer Eisenbahngesellschaften
Liste der Schweizer Eisenbahngesellschaften
Liste von Eisenbahngesellschaften im Vereinigten Königreich
Einzelnachweise |
↑RICHTLINIE 2001/14/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2001 (PDF), in Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, abgerufen am 17. Mai 2014
↑VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 (PDF) in Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen am 18. Mai 2014.
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