Kanoniker
Kanoniker, auch Stiftsherren oder Chorherren genannt, sind Kleriker aller Weihestufen, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft.
Daher stammt auch der Name „Kanoniker“, der vom kirchenlateinischen Begriff canonicus abgeleitet ist, der seinerseits auf das Griechische zurückgeht (κανών „Regel, Richtscheit“ bzw. κανωνικός „regelhaft, verpflichtend“).[1] Die „kanonischen Stunden“ (horae canonicae) bildeten im Stundengebet bzw. bei der Feier der Tagzeiten die Grundordnung des täglichen Gebetsdienstes und sind im Abendland seit der Mitte des 6. Jahrhunderts durch die Benediktregel umschrieben.[2]
Kanoniker leben in Gemeinschaft. Der Vorsteher eines Kapitels ist in der Regel ein Propst, manchmal ist die Leitung auch einem Dekan oder Prior übertragen. Einige Kapitel werden direkt vom Diözesanbischof geleitet; an den römischen Patriarchalbasiliken führt der Vorsteher den Titel eines Erzpriesters. Die Chorherren sind heute meist in der Seelsorge tätig und werden mehr oder weniger vollständig aus den Kirchengütern unterhalten.
Das Mitglied eines Kathedralkapitels bezeichnet man als Domkapitular, das Mitglied eines Säkularkanonikerstiftes oder eines Ordens regulierter Chorherren (Regularkanoniker) als Kanonikus oder Chorherr. Ein jedes dieser Kapitel kann darüber hinaus verdiente Geistliche, im Ausnahmefall auch Laien besonderen Ranges, mit dem Titel eines Ehrenkanonikers auszeichnen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Stiftsherren: die Regularkanoniker, oder geregelten Chorherren, deren Gemeinschaftsgrundlage meist die Augustinusregel ist, und die Säkularkanoniker, die nach Consuetudines, also Auslegungen mönchischer Ordensregeln, leben.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
2 Lebensweise
3 Kanonissen
4 Kleidung
5 Gerichtsstätte
6 Bekannte Kanoniker
6.1 Ehrenkanoniker
7 Regularkanoniker
8 Literatur
9 Einzelnachweise
Geschichte |
Die nach dem Vorbild des Augustinus als Abgrenzung zum (benediktinischen) Mönchtum entwickelte Kanonikerregel (regula canonicorum) wurde 755 durch Bischof Chrodegang von Metz für sein Bistum festgelegt, weiter entwickelt auf der Reichssynode von Aachen durch Kaiser Ludwig den Frommen (Ludwig I.) und im Jahr 816 für das gesamte Karolingerreich als verbindlich festgelegt. Eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen nennt man ein Kollegiatstift.
Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts beobachtet man eine Reform bei den Kanonikern, die zu regulierten Chorherrenstiften führt. Unter Verzicht auf Eigentum im Zeichen der vita apostolica kam es zum Bruch mit der Institutio canonicorum Aquisgranensis (Aachener Institution) von 816 und zur Ausbildung des regulierten Kanonikertums. Regularkanoniker (Augustinerchorherren) legten ein Gelübde auf ihr Domstift (Hochstift) oder Kollegiatstift (Niederstift) ab und wählten unter den beiden überlieferten Augustinusregeln, entweder die maßvollere Version Praeceptum / ordo antiquus oder, der strengeren Observanz folgend, die Version Ordo monasterii / ordo novus. Der von Norbert von Xanten initiierte Prämonstratenserorden (Entstehung ab 1120 in Prémontré/Nordfrankreich) entschied sich zum Beispiel für den ordo novus.
Die daneben weiter bestehenden Säkularkanoniker legten keine Gelübde ab und konnten die häufig reichhaltigen Chorherrenpfründen des Stiftungsvermögens ab dem 11./12. Jahrhundert oft noch ihrem Privatvermögen hinzufügen. Die seelsorgerischen Aufgaben gerieten dabei häufig in den Hintergrund und wurden dann nur noch durch Vikare erledigt. Besonders der Adel nutzte häufig Säkularkanonikerpositionen an Stiften zur Versorgung nachgeborener Söhne und als Sprungbrett für eine Karriere im Klerus oder bei Hofe. Ein positiver Aspekt des Säkularkanonikertums war seine bedeutende Rolle bei der Gründung der Universitäten im Spätmittelalter. Die ersten Professoren dieser neu gegründeten Universitäten waren überwiegend Säkularkanoniker. Solche Kollegiatstifte säkularer Kanoniker waren im Mittelalter weit verbreitet, wurden aber meist in Augustiner-Chorherrenstifte umgewandelt und sind spätestens mit der Säkularisation sehr selten geworden.
Lebensweise |
Zwar sind Stiftsherren verpflichtet, die Tagzeiten des Stundengebets zu halten, doch unterscheiden sie sich von Mönchen in der Lebensweise, da sie in der Regel mit seelsorgerlichen Aufgaben außerhalb des Klosters beauftragt sind. Eine weltabgewandte Lebensweise wäre daher nicht in Einklang mit dieser Tätigkeit zu bringen. Stiftsherren führen auch kein Leben in Klausur. Für Stiftsherren gilt das Gebot der Besitzlosigkeit nicht. Jeder Stiftsherr darf Eigengut besitzen und wird außerdem noch mit Pfründen als Einkommensquelle ausgestattet.
Stiftsherren müssen nicht das ganze Jahr in ihrer Gemeinschaft bleiben. Sie haben nur eine „Residenzpflicht“ von einigen Monaten Dauer. Diese Residenzpflicht ist für jeden Stiftsherrn individuell geregelt; so kann es durchaus vorkommen, dass ein Stiftsherr mit einer Residenzpflicht von drei Monaten Dauermitglied in weiteren drei Stiften ist und dort ebenfalls mit Pfründen ausgestattet wird. Der Vorstand eines Stifts ist nicht ein Abt, sondern ein Propst; den Verwalter des Stiftes bezeichnet man als Dekan.
Kanonissen |
Kanonissen (der Begriff taucht erst im 11. Jahrhundert auf) sind Frauen, die in einem Frauenstift ein gemeinschaftliches geistliches Leben unter einer Oberen führen, ohne an eine monastische Gemeinschaft gebunden zu sein (Institutio sanctimonialium Aquisgranensis, Aachener Institution von 816). Privatbesitz war erlaubt, das Erbrecht war uneingeschränkt und die Stiftsdamen/Kanonissen durften abgetrennte Wohnungen mit einer Dienerin bewohnen, das heißt, es handelte sich in der Regel um Adelige. Die anfangs noch recht häufigen Doppelstifte von Chorherren und Chorfrauen wurden im Laufe des Hochmittelalters mehr und mehr aufgelöst, wobei meist die Stiftsdamen (Kanonissen) weichen mussten und statt einer von der Gemeinschaft selbst gewählten Oberin ein vom Bischof oder Abt ernannter Prior oder Propst als Vorsteher eingesetzt wurde. Gehörten die Damen eines Stifts überwiegend dem Hochadel an, blieb es meist bei der Leitung durch eine Äbtissin aus diesen Kreisen.
Kleidung |
Die Kleidung der Kanoniker war im 12. Jahrhundert ein langer Leibrock, darüber das leinene Chorhemd (Albe); dann das Almutium, eine Mütze aus Schaffell, welche Kopf, Hals und Schultern bedeckte; dazu ein schwarzer Mantel ohne Kragen und der Pileolus (Käppchen). Die späteren Chorherren gaben dieser Tracht ein gefälligeres Aussehen. Namentlich tauschten sie das Käppchen gegen das viereckige Birett, der Chorrock schrumpfte zum Sarozium (nun ein schmaler langer Streifen weißen Stoffs auf Rücken und Brust, ähnlich einer Krawatte), woran man jetzt i. d. R. die Augustiner-Chorherren zu erkennen pflegt. Im Chor tragen sie Rochett und Mozetta. Andere regulierte Chorherren tragen weiter ihre überkommene Tracht, z. B.: Tunika, Skapulier und Zingulum, ggf. Caputium und Birett, im Chor zusätzlich: Rochett und Mozetta bzw. Almutium – alles in weißer Farbe – bei den Prämonstratensern.
Gerichtsstätte |
Bannita ist die Gerichtsstätte der Kanoniker innerhalb der kirchlichen Immunität. An dieser Stätte wurde ein anderes Recht gesprochen als außerhalb der Immunität. Eine erhaltene Bannita befindet sich in Xanten mit der Statue des hl. Viktor von 1468, die noch auf einem staufischen Kapitell steht.[3]
Bekannte Kanoniker |
Norbert von Xanten (Säkular-, später Regularkanoniker 1080–1134)
Papst Innozenz IV. (Kanoniker –1254)
Guillaume de Machaut (Kanoniker 1337–1377)- Nikolaus Rotenfels
Jakob Fugger (Kanoniker vor 1478–1525)
Nikolaus Kopernikus (Kanoniker 1495–1543)- Kai von Thienen (1723 Eutinischer Kammerjunker, Kanonikus im Hochstift Lübeck)
Peter Franz Agricola (1749–1807) (Kapitularkanoniker und Dompfarrer zu Erfurt, Professor der geistlichen Rechte und der Theologie an der Universität Erfurt, Assessor am Erzbischöflich Geistlichen Gericht zu Erfurt, Mitglied der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften)
Martin Schrettinger (Kanoniker 1772–1851)
Michael Gamper (Kanoniker 1885–1956)
Georg Ratzinger (Kanoniker, ehemaliger Domkapellmeister Regensburgs und Bruder des emeritierten Papstes Benedikt XVI.)
Ehrenkanoniker |
König von Spanien, gegenwärtig Felipe VI.: Ehrenkanoniker von Santa Maria Maggiore und Sankt Paul vor den Mauern
Präsident von Frankreich, gegenwärtig Emmanuel Macron: Ehrenkanoniker von St. Johannes im Lateran und von Sankt Peter im Vatikan
Regularkanoniker |
- Augustiner-Chorherren
- Prämonstratenser-Chorherren
- Orden vom Heiligen Kreuz
- Deutscher Orden
- Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz
Literatur |
- Jean Steinauer: Die Republik der Chorherren. Eine Geschichte der Macht in Freiburg i. Ue., Verlag für Kultur und Geschichte, Baden (Schweiz) 2012, ISBN 978-3-03919-269-4
Einzelnachweise |
↑ Rudolf Kassühlke: Kleines Wörterbuch zum Neuen Testament. 2. Aufl. Stuttgart : Deutsche Bibelgesellschaft 1999. S. 97
↑ Andreas Heinz: Kirchlich-religiöses Leben. Klerus und Gottesdienst an der Trierer Domkirche. In: Werner Rössel (Hgb.): Das Domkapitel Trier im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Beiträge zu seiner Geschichte und Funktion. Mainz : Ges. f. Mittelrhein. Kirchengeschichte 2018. S.295-377. S. 321
↑
Artikel auf http://www.rp-online.de/ mit Erwähnung der Bannita. Abgerufen am 20. Juni 2013.