Kollegiatstift




Ein Kollegiatstift[1] (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltpriester, weltliche bzw. unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker sind deutlich abzugrenzen von Mönchen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an.


Die Kanoniker, auch Chor- oder Stiftsherren genannt, leben an einer bestimmten Kirche, dem Stift, für dessen Gottesdienste sie zuständig sind. Neben der täglichen Feier einer Heiligen Messe, dem Kapitelsamt, zählt hierzu auch das Stundengebet in Gemeinschaft. Das Stiftskapitel, also die Versammlung der Kanoniker, verwaltet das Vermögen der Stiftskirche. Die einzelnen Kanoniker behalten im Unterschied zu Ordensgeistlichen ihr Privatvermögen. Sie legen keine Profess ab und können daher das Stift jederzeit verlassen.


Analog zum Amt des Dompropstes oder auch Domdekans an Kathedralkirchen steht den Kollegiatkirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor.


Säkularkanoniker sind auch von den Regularkanonikern oder regulierten Chorherren zu unterscheiden, die als Ordenspriester nach einer Ordensregel – zumeist nach der Regel des hl. Augustinus von Hippo – leben, die Priesterweihe empfangen und Ordensgelübde abgelegt haben, ohne jedoch Mönche zu sein.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Gemeinschaft und geistliches Leben


  • 2 Verfassung


  • 3 Eintritt und Ausscheiden


  • 4 Stifte außerhalb der katholischen Kirche


  • 5 Siehe auch


  • 6 Literatur


  • 7 Weblinks


  • 8 Einzelnachweise





Gemeinschaft und geistliches Leben |


Das Gemeinschaftsleben der Kanoniker besteht vor allem im gemeinsamen Gebet. So oft es ihnen möglich ist, kommen sie in der Stiftskirche zum Chorgebet zusammen. Das Leben der Kanoniker wird durch gemeinsame Statuten geregelt. Regelmäßig treffen sie sich zu Kapitelsitzungen. Das Stift wird nach außen hin durch ein Propst oder Dechanten rechtsverbindlich vertreten. Manchmal versehen die Kanoniker seelsorgerliche Dienste, sind beispielsweise Pfarrer in benachbarten Pfarrgemeinden. Andere sind mit besonderen Aufgaben, zum Beispiel als Theologieprofessoren, Kirchenmusiker oder Seelsorger für bestimmte Personengruppen betraut.


Da die Stiftsmitglieder keinem Orden angehören, haben sie auch keinen Habit. Zu den Gottesdiensten tragen sie zum Chorgewand eine violette Mozzetta, darüber an einer Kette oder einem Band das Stiftsabzeichen.



Verfassung |


Die Anzahl der Kanoniker eines Stiftskapitels ist häufig festgeschrieben. Man strebte, abgeleitet von der Zahl der Apostel, meist die Zahl zwölf an, oder auch deren Doppelung 24. Doch gibt es auch durchaus größere und kleinere Stiftskapitel. Die Stiftskapitel werden von Kapitularen geleitet. An erster Stelle steht zumeist ein Propst, an zweiter Stelle ein Stiftsdechant. Kleineren Stiftskapiteln steht oftmals nur ein Stiftsdechant vor. Weitere Dignitäten sind der Scholaster und der Thesaurar, der Diakonus maior oder der Diakonus minor.


Mit der Säkularisation wurden die meisten Stiftskapitel aufgelöst, so dass es heute neben den Domkapiteln nur noch sehr wenige Stiftskapitel gibt, z. B. das Kollegiatstift zum hl. Rupertus in Altötting mit dem besonderen Privileg eines infulierten Stiftspropstes, St. Remigius (Borken), Stt. Martin und Kastulus (Landshut), St. Peter und Paul in Prag-Vyšehrad, in Regensburg an der Alten Kapelle und St. Johann. Recht lange bestand auch das Stift an der Theatinerkirche (München) (1954 an die Dominikaner übergeben). Die Kapitel am Petersdom und an der Santa Maria Maggiore in Rom sind formell ebenfalls Stiftskapitel, da in Rom die Lateranbasilika Kathedrale ist.



Eintritt und Ausscheiden |


Die formelle Aufnahme eines Kandidaten geschah mit der „Possessio“, hierfür waren die Tonsur und zumeist die niederen Weihen Voraussetzung. Nach Absolvierung eines Studiums außerhalb der jeweils eigenen Kirchenprovinz erfolgte nach einigen Jahren die endgültige Aufnahme als vollwertiges Mitglied, die „Emanzipation“. Hierfür verlangte man in der Regel die Subdiakonatsweihe. Der Kanoniker hatte sodann Sitz im Chor, Votum im Kapitel und die Verfügung über seine Einkünfte. Die Mitgliedschaft endete zumeist durch Tod oder Resignation. Letztere geschah in der Kirchengeschichte häufig zu Gunsten eines Verwandten. Gelegentlich war auch die „Permutation“, d. h. der Stellentausch mit einem Priester an einer anderen Kirche zu beobachten. Ausschlüsse waren eher selten. In solchen Fällen legte man demjenigen die Resignation nahe.


War früher für die Kanoniker der Stiftskapitel die Priesterweihe in der Regel keine Vorschrift, so ist sie heute unerlässlich. Oftmals gab es in den Stiftskirchen fest ausgeschriebene Ämter (Kanonikate) für die Träger der höheren Weihen.



Stifte außerhalb der katholischen Kirche |


Außerhalb der katholischen Kirche besteht das lutherische Kollegiatstift Wurzen in Sachsen. Ursprünglich eine Gründung des Bischofs von Meißen, blieb es auch nach der Reformation erhalten. Seine Mitglieder sind lutherische Laien und Geistliche. Ebenfalls die Reformation überdauerte das Kollegiatstift der Thomaskirche in Straßburg. Auch Westminster Abbey ist ein Kollegiatstift (The Collegiate Church of St. Peter, Westminster), ebenso St George’s Chapel (Windsor Castle) und die St. Nicholas’ Collegiate Church der Church of Ireland in Galway, Republik Irland.



Siehe auch |



  • Liste der Kollegiatstifte im Heiligen Römischen Reich

  • Liste historischer Stiftskapitel



Literatur |




  • Guy P. Marchal (Red.): Die weltlichen Kollegiatstifte der deutsch- und französischsprachigen Schweiz (= Helvetia Sacra. Abteilung 2, Tl. 2). Francke, Bern 1977.


  • Peter Moraw: Über Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter. In: Untersuchungen zu Kloster und Stift (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Bd. 68 = Studien zur Germania Sacra. Bd. 14). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1980, ISBN 3-525-35381-2, S. 9–37.


  • Alfred Wendehorst, Stefan Benz: Verzeichnis der Säkularkanonikerstifte der Reichskirche (= Schriften des Zentralinstituts für Fränkische Landeskunde und Allgemeine Regionalforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg. Bd. 35). Degener, Neustadt an der Aisch 1997, ISBN 3-7686-9146-2.

  • Guy P. Marchal: Was war das Kanonikerinstitut im Mittelalter? Dom- und Kollegiatstifte: Eine Einführung und eine neue Perspektive. In: Revue d'Histoire Ecclésiastique. Bd. 94, 1999, S. 761–807, 95, 2000, S. 7–53.


  • Sönke Lorenz, Oliver Auge (Hrsg.): Die Stiftskirche in Südwestdeutschland. Aufgaben und Perspektiven der Forschung (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Bd. 35). DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2003, ISBN 3-87181-435-0.

  • Sönke Lorenz, Thomas Zotz (Hrsg.): Frühformen von Stiftskirchen in Europa. Funktion und Wandel religiöser Gemeinschaften vom 6. bis zum Ende des 11. Jahrhunderts. Festgabe für Dieter Mertens zum 65. Geburtstag (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Bd. 54). DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2005, ISBN 3-87181-754-6.


  • Hannes Obermair, Klaus Brandstätter, Emanuele Curzel (Hrsg.): Dom- und Kollegiatstifte in der Region Tirol – Südtirol – Trentino in Mittelalter und Neuzeit. = Collegialità ecclesiastica nella regione trentino-tirolese dal medioevo all'età moderna (= Schlern-Schriften. 329). Wagner, Innsbruck 2006, ISBN 3-7030-0403-7.


  • Wolfgang F. Rothe: Kollegiatkapitel im deutschen Sprachraum. Eine kirchenrechtliche Bestandsaufnahme. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Bd. 124 = Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung. Bd. 93, 2007, S. 246–278.

  • Sönke Lorenz, Andreas Meyer (Hrsg.): Stift und Wirtschaft. Die Finanzierung geistlichen Lebens im Mittelalter (= Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde. Bd. 58). Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-5258-5.



Weblinks |


  • Christian Hesse: Kollegiatstifte. In: Historisches Lexikon der Schweiz.


Einzelnachweise |




  1. Das Wort ist eine Zusammensetzung aus dem Substantiv Stift und dem von Kollegium abgeleiteten Adjektiv kollegiat (lat. ecclesia collegiata). Kollegiatstift und Kollegiatkirche werden darum ohne Fugen-s geschrieben.









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