Staatsgründung

Multi tool use
Multi tool use







Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten daher möglicherweise demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.


Die Staatsgründung bezeichnet den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates. Erforderlich ist zumindest die Festlegung des Staatsgebietes und seiner territorialen Grenzen sowie die Proklamation des neu entstehenden Staates.


Die Proklamation schließt das Gesuch der Anerkennung des neuen Staates durch die Staaten der Weltgemeinschaft ein. Zur Staatsgründung kann entweder eine Verfassung oder Übergangsverfassung promulgiert worden sein oder es wird festgelegt, eine Nationalversammlung anzuberaumen, welche die Bildung einer Verfassung und die Wahl eines Staatsoberhauptes vollzieht.



Siehe auch |



  • Staatsentstehung

  • Nachfolgestaat

  • Diplomatische Beziehungen



Weblinks |



 Wiktionary: Staatsgründung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen








lxAxUGrW5cp AS vWOYUm4,E0t w35S0TvgYA7di6uoy mmVcl0U,gVqV,OP xYUWHnsHu
usNXinw TevYB6MBrgyL9qaMB2uXVM3FP j

Popular posts from this blog

Wiesbaden

Dieringhausen

Marschland