Volk








Der Begriff Volk bezeichnet Gruppen von Menschen, die aufgrund bestimmter kultureller Gemeinsamkeiten und enger Beziehungen sowie zahlreicher Verwandtschaftsgruppen miteinander verbunden sind.[1][2][3]


Ursprünglich bezeichnete das Wort „Volk“ schlicht eine Menschenmenge, also viele Leute, so wie im Englischen von a lot of people die Rede ist.


Der Ausdruck Volk mit dem Zusatz „einfach“ (einfaches Volk) wird umgangssprachlich verwendet. Damit wird die Mehrheit der Bevölkerung eines Landes bezeichnet (staatstragendes Volk) – die „breite Masse“[2] – in Abgrenzung zur dort herrschenden Elite.


Schon im antiken Rom wurde eine Gesellschaft oder Großgruppe von Menschen mit gleicher Sprache und Kultur ein Volk genannt (Senatus Populusque Romanus). Dieser Volksbegriff ist emotional und politikideologisch hoch aufgeladen:[2] Die Zugehörigkeit zu einem Volk hat dabei neben objektiven Faktoren (wie kulturelle Verwandtschaft, gleiche Sprache und politische Schicksalsgemeinschaft[4]) auch eine subjektive Komponente im „Sich-Bekennen“ zu einem Volk. Darauf haben insbesondere Ernest Renan, Gustav Rümelin und Hermann Heller aufmerksam gemacht. Dieser Begriff des Volkes bezeichnet nicht exakt eine bestimmte Kombination der genannten Merkmale, sondern hat einen Bedeutungsspielraum, innerhalb dessen keiner der objektiven Faktoren allein ausschlaggebend und keiner unter allen Umständen unentbehrlich ist.[5] In diesem Sinne wird Volk als populäres Synonym zum Fachbegriff der Ethnie verwendet.


In der Soziologie und Ethnologie wird die Bezeichnung Volk (im Singular) hingegen seit Mitte des 20. Jahrhunderts entweder komplett durch Ethnie ersetzt[6] oder als klassifizierender Überbegriff für mehrere „Ethnien“ verwendet, die sich als Gesamtgesellschaft verstehen.[1] Ansonsten wird in der Fachliteratur nur noch von Völkern (im Plural) gesprochen, wenn spezielle Gruppierungen benannt werden (etwa Hirtenvölker, indigene Völker, sibirische Völker u. ä.).[6]


Ein Volk im Sinne von Staatsvolk besteht hingegen aus der Gesamtmenge der Staatsbürger und ihnen staatsrechtlich gleichgestellter Personen, es bildet dessen Demos (griechisch δῆμος ‚Gemeinde, Volk‘) als Grundlage der Demokratie. Die ethnische Herkunft von Bürgern eines Staates ist dabei rechtlich unerheblich, während ein Volk im ethnischen Sinn nicht unbedingt einen eigenen Staat haben muss, in dem es die Mehrheit der Bevölkerung bildet (→ Vielvölkerstaat). Diese Definition war seinerzeit maßgeblich für die Entstehung von Nationalstaaten mit ihrem Anspruch, dass jeder Bewohner des Staatsterritoriums mit Bürgerrecht seiner „Nation“ angehören müsse.


Einen groben Überblick der Völker der Erde im ethnisch-kulturellen Sinne bietet das Konzept der Kulturareale. Nicht existente Völker finden sich in Sagen[7] und in der Mythologie.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Etymologie


  • 2 Volksbegriffe der Neuzeit


    • 2.1 Politisches Begriffsverständnis


      • 2.1.1 Volk als Abgrenzung zur Elite


      • 2.1.2 Ideologischer Begriff im Nationalsozialismus


      • 2.1.3 Begriffswandel




    • 2.2 Volk als Abgrenzung zu anderen Völkern


      • 2.2.1 Staatsvolk


      • 2.2.2 Nation


      • 2.2.3 Ethnie


      • 2.2.4 Das Volk als Konstrukt ethnischer Gemeinschaften


      • 2.2.5 Religion


      • 2.2.6 Völkische Bewegung






  • 3 Literatur


  • 4 Weblinks


  • 5 Einzelnachweise





Etymologie |


Der Ausdruck Volk (über mittelhochdeutsch volc aus althochdeutsch folc, dies aus urgermanisch fulka „die Kriegsschar“) ist erstmals im 8. Jahrhundert belegt und bedeutet „viele“.[8] Zu Grunde liegt dieselbe indogermanische Wortwurzel, von der auch die Wörter „voll“ und „viele“ abgeleitet werden können; auf die ursprüngliche Bedeutung „Kriegsschar“, „Kriegerhaufen“ weist auch die slawische Wortwurzel pulk- hin, die allgemein als frühe Entlehnung aus dem Germanischen gilt, und später ins Deutsche mit spezieller Bedeutung als Pulk zurückentlehnt worden ist.


Eine Verbindung des Wortes Volk zum lateinischen vulgus für „Menschenmenge“ gilt als unwahrscheinlich, da der deutsche Anlaut f- (auch wenn als v- geschrieben) auf ein indogermanisches p- zurückzuführen ist; eine Wurzelverwandtschaft mit dem lateinischen Wort plēbs für „Volksmenge“ (zu lateinisch plēre „füllen“) ist dagegen lauthistorisch plausibel. Eine Verwandtschaft zu lateinisch populus, „Volksgemeinschaft“, ist zwar nicht nachgewiesen, aber lauthistorisch möglich.


Eine Parallele zum Bedeutungsübergang von einer Mengenbezeichnung zu einem Personenkollektiv (wie „viele“ zu „Volk“) findet sich parallel auch in der germanischen Wortwurzel þiuð-, welche mit lateinisch tōt- mit der Bedeutung „gesamt“ (vgl. total) verwandt ist.



Volksbegriffe der Neuzeit |





Die Freiheit führt das Volk, Gemälde von Eugène Delacroix (1830)




Inschrift Dem Deutschen Volke auf dem Reichstagsgebäude (1916) – siehe auch die Installation Der Bevölkerung (2000) im Innenhof.





Völker-Karte der Indischen Welt (1847)


Die verschiedenen Bedeutungsfelder überschneiden sich und sind hinsichtlich ihres Zeitbezugs sowohl diachron als auch synchron nicht klar gegeneinander abgrenzbar. Markieren lassen sie sich durch die folgenden Grundbedeutungen:



Politisches Begriffsverständnis |



Volk als Abgrenzung zur Elite |


Volk im gemeinen Sinne von „einfaches Volk“ (griechisch οἱ πολλοί, hoi pollói bzw. lateinisch populus) umfasst eine Spannbreite der Bedeutungen von einer unbestimmten Vielzahl von Menschen („Masse[n]“) über die heterogene Masse der Angehörigen der Unterschichten (lat. plebs, vulgus) – hier im Allgemeinen mit dem Bedeutungsakzent der Armut (daz arm Volk) – bis hin zu dem als „die ‚eigentliche‘ Unterschicht“ betrachteten, aus der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Feudalordnung ausgeschlossenen, vielfältig gegliederten „fahrenden Volk“ (farende lude, so spellude, pifer, dromper, sprecher unde farende scholer).[9]


In der Wortbedeutung des „einfachen“ Volkes in Abgrenzung zu Adel und Elite ist das Wort Volk ein unzählbares Singularetantum. In diesem speziellen Sinne kann man daher nur von dem Volk sprechen, nicht aber von einem Volk oder gar mehreren Völkern, und Adelige oder andere Angehörige von Eliten gehören nicht etwa „einem anderen Volk“ an, sondern werden sprachlich aus der Kategorie „Volk“ im Hinblick auf jedes Land der Welt ausgeschlossen.



Ideologischer Begriff im Nationalsozialismus |


In der Zeit des Nationalsozialismus war Volk ein sehr häufig verwendeter Begriff, wobei sich das Volk in dieser Zeit vor allem über die ideologische Idee der Rassenzugehörigkeit definierte. Es war in einer Art Abstammungs- und Schicksalsgemeinschaft dauerhaft verbunden. Zudem kam der Begriff auch in zahlreichen Kompositionen wie Volksgenosse, Volksgemeinschaft oder Volksgesundheit, Volksführer und Volksbewegung vor.[10]



Begriffswandel |


In der Moderne wurde der Begriff im Sinne von „die kleinen Leute“ zu „Volksmassen“ verallgemeinert. Diese Bedeutung findet sich in Volksrepublik, Volksstaat oder Volkspartei, aber auch in Volkswagen und Volksempfänger.


Trotz der missbräuchlichen Verwendung im Nationalsozialismus hat sich der Begriff in der politischen Sprache erhalten. Dies zeigen Organisationen wie der Völkerbund oder der Begriff Deutsches Volk in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Der Berliner Oberbürgermeister Ernst Reuter verwendete den Begriff „Volk“ auch für die Gesamtheit der Einwohner seiner Stadt.[11]



Volk als Abgrenzung zu anderen Völkern |


Im Gegensatz zu dem Begriff Volk in der historischen Bedeutung von „viele Menschen“ oder in der auch aktuellen Bedeutung von „einfaches Volk“ können bei den folgenden Bedeutungen des Wortes Volk auch im Singular der unbestimmte Artikel („ein Volk“) und der Plural („Völker“) benutzt werden.



Staatsvolk |



Volk im Sinne von Staatsvolk bezieht sich ungeachtet kultureller und ethnischer Zugehörigkeiten auf die Staatsangehörigen eines Völkerrechtssubjekts. Diese Bedeutung findet sich in Begriffen wie Volksabstimmung, Volkskammer oder Volkseigentum, und in Wendungen wie im Namen des Volkes. Die Definition der Staatsangehörigkeit erfolgt durch die Verfassung des jeweiligen Staates.


Geht, wie in Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgelegt, die Staatsgewalt „vom Volke“ aus, spricht man von Volkssouveränität. Die Zugehörigkeit zu einem Staatsvolk entsteht „neben […] Erwerbstatbestände[n] kraft Geburt […] in allen ‚offenen Verfassungsstaaten‘ [durch] das Einbürgerungsrecht. Insbesondere sorgt die Möglichkeit der Einbürgerung dafür, dass eine tendenzielle Kongruenz von Staatsgebiet und Staatsvolk erhalten bleibt.“[12]




Nation |


Volk im Sinne von Nation wird in politischen Begriffen wie Völkerrecht oder Völkerbund verwendet. In dieser Bedeutung gilt es in den neueren Sozialwissenschaften als ein Konstrukt des 19. Jahrhunderts mit erheblicher Wirkungsmacht. Dieses Begriffsverständnis wurde 1989/90 während der friedlichen Revolution in der DDR deutlich, als bei den Montagsdemonstrationen und anderen Kundgebungen der Opposition nicht mehr „Wir sind das Volk“, sondern „Wir sind ein Volk“ gerufen wurde: Mit der Änderung des Artikels zielte der Begriff Volk nun nicht mehr auf das Staatsvolk, sondern auf die Nation.[13]



Ethnie |


Der Begriff Volk wird bisweilen parallel zu dem der Ethnie (altgriechisch ἔθνος .mw-parser-output .Latn{font-family:"Akzidenz Grotesk","Arial","Avant Garde Gothic","Calibri","Futura","Geneva","Gill Sans","Helvetica","Lucida Grande","Lucida Sans Unicode","Lucida Grande","Stone Sans","Tahoma","Trebuchet","Univers","Verdana"}éthnos) im Sinne einer ethnischen Gemeinschaft gebraucht.


Versuche, Menschen von außen auf ihre Zugehörigkeit zu einem „Volk“ im ethnischen Sinn amtlich festzulegen, werden im Zuge der Anerkennung nationaler Minderheiten heute oft abgewiesen. So heißt es im Deutsch-dänischen Abkommen vom 29. März 1955: „Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden.“[14] und im Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen: „Zum sorbischen Volk gehört, wer sich zu ihm bekennt. Das Bekenntnis ist frei. Es darf weder bestritten noch nachgeprüft werden. Aus diesem Bekenntnis dürfen keine Nachteile erwachsen.“[15]


In den Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden zum Teil noch bis heute von der Staatsangehörigkeit abweichende Nationalitäten in amtlichen Personaldokumenten geführt. Für das Gebiet des heutigen Russland wurde die bisherige, z. B. durch Abstammung von den Eltern begründete Volkszugehörigkeit ab 1991 von einer wohnortbezogenen Regelung abgelöst. Dadurch wurde die Einbürgerung von Menschen aus den anderen Nachfolgestaaten eingeschränkt, obwohl diese sich teilweise auch als ethnische Russen verstanden.[16]



Das Volk als Konstrukt ethnischer Gemeinschaften |


In den neueren Gesellschaftswissenschaften vertritt man inzwischen einhellig die Auffassung, dass Völker im Sinne ethnischer oder religiöser Gemeinschaften Konstrukte, „gedachte Ordnungen“ (Emerich Franzis) bzw. „imaginierte Gemeinschaften“ (Benedict Anderson) darstellen. Damit ist nicht gemeint, dass Völker gleichsam aus dem Nichts erfunden seien, sondern Abgrenzungen gegenüber anderen Völkern auf bereits vorhandenen Vorstellungen beruhen und auf sie zurückwirken und zugleich als Integrations- und Legitimationsideologeme von erheblicher Wirkungskraft waren und sind. So haben sich Juden in Deutschland vor ihrer Verfolgung als Deutsche gefühlt.


In diesem Sinne findet bei der soziologischen oder ethnologischen Klassifizierung menschlicher Gruppen manchmal eine Untergliederung in Ethnien (als kleinste Einheit) und Völker (als übergeordnete Einheit) statt: Ein Volk ist demnach ein dauerhafter, durch ein gemeinsames kulturelles Erbe gekennzeichneter, zusammenfassender Typus von Gesamtgesellschaft, der als unterscheidbare historische Einheit verschiedene Verwandtschaftsgebilde, d. h. Verwandtschaftsverbände (kinship groups) und Ethnien beinhaltet.[1] Während die Ethnie auf einem „intuitiven Selbstverständnis einer gemeinsamen Identität“ beruht, ist es beim Volk eher ein „vom Willen abhängiges Selbstverständnis einer gemeinsamen historischen Identität“, das in der Staatsangehörigkeit seinen rechtlichen Ausdruck finden kann.


Siehe auch: Volkskunde, Volkszugehörigkeit, Volksdeutsche, Volksgruppe, Kulturnation, Blutsverwandtschaft, Ethnogenese



Religion |


Im religiösen Sinne kann Volk wie in den Wendungen „auserwähltes Volk“ oder „Volk Gottes“ Verwendung finden. Hier ergeben sich in der Regel starke Überschneidungen mit sakralisierten Varianten der ethnisch-kulturellen wie der ethnisch-biologischen Fassung.



Völkische Bewegung |



Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts entstanden Volkskonzepte, die die gemeinsame biologische Abstammung als Basis des Volksbegriffs nahm. Im Zuge sozialdarwinistischer Vorstellungen wurde dieser Begriff in Rassentheorien eingebettet.


Dieses völkische Verständnis des Volkes als Blutsgemeinschaft wurde später Teil der Ideologie des Nationalsozialismus und unter dessen Herrschaft zur Richtlinie einer Politik, die die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz aufhob, um die Mehrheitsbevölkerung als „deutsche Volksgemeinschaft“ zu privilegieren. In den Nürnberger Gesetzen, vor allem im Reichsbürgergesetz, wurden diese Vorstellungen kodifiziert.[17] Mit der Utopie einer „gesunden Volksgemeinschaft“ rechtfertigten die Nationalsozialisten auch die Diskriminierung, Entrechtung und Ermordung der deutschen Juden, „Zigeuner“, „Asozialen“, „Erbkranken“ oder politisch Oppositionellen, die angeblich die Homogenität des Volkskörpers beeinträchtigten.


Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik baute nicht nur auf der völkischen Variante der Vorstellung von „Volk“ auf, sondern zugleich auf ihrem Ausgangspunkt, der Konstruktion von „Volk“ als biologisch-genealogischer Abstammungsgemeinschaft.



Literatur |




  • Benedict Anderson: Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, Frankfurt am Main / New York 1993.

  • P. Brandt: „Volk“, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie 11, S. 1080–1090.

  • Rogers Brubaker: Staats-Bürger, Hamburg 1994.


  • Franz-Josef Deiters: Auf dem Schauplatz des „Volkes“. Strategien der Selbstzuschreibung intellektueller Identität von Herder bis Büchner und darüber hinaus. Rombach Verlag, Freiburg i. Br. / Berlin / Wien 2006.


  • Shmuel Noah Eisenstadt: Die Konstruktion nationaler Identitäten in vergleichender Perspektive. In: Bernhard Giesen (Hg.). Nation und kulturelle Identität. Studien zur Entwicklung des kollektiven Bewußtseins in der Neuzeit. Frankfurt am Main 1991, S. 21–38.


  • Emerich K. Francis: Ethnos und Demos. Soziologische Beiträge zur Volkstheorie. Duncker & Humblot, Berlin (West) 1965.


  • Patrick J. Geary: Europäische Völker im frühen Mittelalter. Zur Legende vom Werden der Nationen. Frankfurt am Main 2002.


  • Eric J. Hobsbawm: Nation und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780. München 1996, S. 1–14.

  • Fritz Gschnitzer, Reinhart Koselleck, Karl Ferdinand Werner: Volk, Nation, Nationalismus, Masse. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hgg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 7, 1992, S. 141–431.


  • Jürgen Joachimsthaler: Das übersetzte „Volk“. Johann Gottfried Herder und die Tradition baltischer Spracharbeit. In: Bernd Kortländer/Sikander Singh (Hgg.), „Das Fremde im Eigensten.“ Die Funktion von Übersetzungen im Prozess der deutschen Nationenbildung. Narr, Tübingen 2011, ISBN 978-3-8233-6634-8, S. 23–37.


  • M. Rainer Lepsius: „Ethnos“ oder „Demos“. Zur Anwendung zweier Kategorien von Emerich Francis auf das nationale Selbstverständnis der Bundesrepublik und auf die europäische Einigung. In: Ders.: Interessen, Ideen und Institutionen, Opladen 1990, S. 247–255.


  • Wolfgang Wippermann: Das „ius sanguinis“ und die Minderheiten im deutschen Kaiserreich. In: Hans-Henning Hahn/Peter Kunze (Hgg.), Nationale Minderheiten und staatliche Minderheitenpolitik in Deutschland im 19. Jahrhundert. Berlin 1999, S. 133–143.


  • Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre. Politikwissenschaft. 16. Auflage. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60342-6.



Weblinks |



 Wikiquote: Volk – Zitate


 Wiktionary: Volk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


Einzelnachweise |




  1. abc Wolfgang Fikentscher, Manuel Pflug, Luisa Schwermer (Hrsg.): Akkulturation, Integration, Migration. Herbert Utz Verlag, München 2012, ISBN 978-3-8316-4137-6, S. 268.


  2. abc Walter Hirschberg (Begr.), Wolfgang Müller (Red.): Wörterbuch der Völkerkunde. Neuausgabe, 2. Auflage, Reimer, Berlin 2005, S. 99, 400.


  3. Dieter Haller, Bernd Rodekohr: dtv-Atlas Ethnologie. 2., vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2010, ISBN 978-3-423-03259-9, S. 95.


  4. Vgl. dazu Axel Tschentscher, Demokratische Legitimation der dritten Gewalt, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 67 f. mit weiteren Nachweisen.


  5. Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre, 16. Auflage. 2010, § 11 II.


  6. ab Bettina Beer: Kultur und Ethnizität. In: Bettina Beer, Hans Fischer (Hrsg.): Ethnologie. Eine Einführung. 7., überarbeitete und erweiterte Auflage, Dietrich Reimer, Berlin 2012, S. 62 f.


  7. Ludwig Tobler: Über sagenhafte Völker des Altertums und Mittelalters. In: Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft, Bd. 18 (1888), S. 225–254.


  8. Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage.; Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts (online).


  9. Fritz Gschnitzer/Reinhart Koselleck/Karl Ferdinand Wagner: Volk, Nation, Nationalismus, Masse. In: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 7, 1992, S. 141–431, hier S. 245–281 („Volk als Masse, Unterschicht“), insbes. S. 279 f.


  10. Arnulf Scriba: Die NS-Volksgemeinschaft, Deutsches Historisches Museum, Berlin, 8. September 2014.


  11. Ernst Reuters Rede am 9. September 1948 vor dem Reichstag


  12. Zit. nach Jörg Menzel, Internationales Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsgrenzrecht in Zeiten offener Staatlichkeit (= Jus Publicum; Bd. 201), Mohr Siebeck, Tübingen 2011, ISBN 978-3-16-149558-8, S. 121.


  13. Claudia Fraas: Gebrauchswandel und Bedeutungsvarianz in Textnetzen. Die Konzepte „Identität“ und „Deutsche“ im Diskurs zur deutschen Einheit. Gunter Narr Verlag, Tübingen 1996, S. 155.


  14. Deutsch-dänisches Abkommen vom 29. März 1955. Abschnitt II/1, S. 4 (PDF).


  15. § 1 des Gesetzes über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sorbengesetz – SächsSorbG) vom 31. März 1999


  16. Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung


  17. Die Nürnberger Gesetze auf LeMO; Texte der beiden Gesetze auf documentarchiv.de









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