Straubinger Ländchen






Das Straubinger Ländchen


Das Straubinger Ländchen mit dem Hauptort Straubing ist ein historisches Territorium in Bayern. Es erstreckte sich als ein breites Band zu beiden Seiten der Donau von Dietfurt und Kelheim im Westen bis Schärding im Osten und von Furth im Wald und dem an die Landgrafen von Leuchtenberg verpfändeten Waldmünchen im Norden bis Dingolfing im Süden. Im Vergleich zu anderen Territorien jener Zeit wies es eine erstaunliche Geschlossenheit auf.


Das Straubinger Ländchen, das damals und dessen Großteil noch heute ein Teil Niederbayerns ist, fiel 1353 im Regensburger Vertrag an das Herzogtum Straubing-Holland und wurde 1429 im Preßburger Schiedsspruch unter den anderen wittelsbachischen Teilherzogtümern Bayern-München, Bayern-Landshut und Bayern-Ingolstadt aufgeteilt. Der Hauptort Straubing, der von 1353 bis 1358 und von 1387 bis 1397 Residenzstadt der Herzöge Albrecht I. und Albrecht II. gewesen war, fiel an Bayern-München. Herzog Ernst setzte seinen Sohn Albrecht, den späteren Herzog Albrecht III., als Statthalter ein.


Gelegentlich wird mit dem Begriff „Straubinger Ländchen“ auch nur der 1429 an Bayern-München gefallene Anteil am Territorium des Herzogtums Straubing-Holland bezeichnet.[1]



Literatur |



  • Michaela Bleicher: Das Herzogtum Niederbayern-Straubing in den Hussitenkriegen. Kriegsalltag und Kriegsführung im Spiegel der Landschreiberrechnungen. Dissertation, Universität Regensburg 2006, S. 32–39, 63–64 (online). 


  • Theodor Straub: Bayern im Zeichen der Teilungen und Teilherzogtümer. In: Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Geschichte. 2. Auflage. Band II. C. H. Beck, München 1988, ISBN 3-406-32320-0, S. 196–287, insbesondere 201, 220–222, 267–270. 



Anmerkungen |




  1. So in Dorit-Maria Krenn: Straubinger Erbfall, 1425–1429. In: Historisches Lexikon Bayerns. 5. April 2017, abgerufen am 7. Januar 2019. 




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