Symptom
Ein Symptom ist ein Anzeichen für eine Erkrankung oder Verletzung. Es kann durch einen Untersucher in Form eines Befundes erfasst oder vom Patienten selbst als Beschwerde berichtet werden. Das Symptom ist die kleinste beschreibbare Untersuchungseinheit in der Medizin. Der Begriff Symptom ist abgeleitet von altgriechisch σύμπτωμα symptoma = ‚zufallsbedingter Umstand‘ (bestehend aus συν syn = ‚zusammen‘ und πτῶμα ptoma = ‚Fall‘).[1]
Die Gesamtheit der aus einem Krankheitsprozess resultierenden Symptome ergibt die Symptomatik (auch klinisches Bild oder Klinik genannt). Subjektive Symptome stellen Krankheitszeichen dar, die durch den Betroffenen selbst wahrnehmbar sind. Objektive Symptome (oder klinische Zeichen) sind dagegen von außen wahrnehmbare Krankheitsanzeichen. Typische Kombinationen gleichzeitig auftretender Symptome bezeichnet man als Syndrom („Symptomverband“).[2]
Deutliche Symptome werden meist vom Patienten selbst bemerkt und geben ihm Anlass, medizinischen oder psychotherapeutischen Rat zu suchen. Diskrete und verdeckte Symptome hingegen fallen oft erst bei eingehender Befragung im Rahmen der Anamnese oder durch eine körperliche Untersuchung auf. Vielen Erkrankungen geht eine mehr oder weniger ausgedehnte sogenannte präklinische Phase ohne spezifische Symptomatik voraus.
Inhaltsverzeichnis
1 Bedeutung
2 Definition verwandter Begriffe
3 Siehe auch
4 Weblinks
5 Einzelnachweise
Bedeutung |
Symptome bilden zusammen mit den sonstigen Befunden die Grundlage für die Stellung einer Diagnose. Krankheitskennzeichnend (pathognomonisch) ist ein Symptom dann, wenn es bereits für sich alleine genommen ausreichend für eine sichere Diagnosestellung ist.
Oft genügt bereits die Erhebung des Leitsymptoms (bedeutsamstes Zeichen einer Erkrankung oder Verletzung) und einiger weiterer Symptome, um eine Diagnose zu stellen und eine entsprechende Therapie einleiten zu können. In weniger klaren Fällen bedarf es zusätzlicher Untersuchungen (z. B. mittels Labordiagnostik oder bildgebender Verfahren) um ausreichende Befunde zu erhalten.
Definition verwandter Begriffe |
Der Ausdruck „Befund“ wird im alltäglichen Sprachgebrauch häufig synonym zum Ausdruck „Symptom“ verwendet. Die Begriffe unterscheidet jedoch folgendes:
- Befund enthält den empirischen Charakter (das „Gefunden-werden-können“) erfasster Merkmale.
- Symptom enthält hingegen den Zeichencharakter eines Merkmals als Hinweis auf eine Erkrankung.
Symptomatische Befunde sind Befunde, die für die Diagnose einer bestimmten gut bekannten Erkrankung kennzeichnend (pathognomonisch) sind. Als pathognomonisch bezeichnet man ein typisches Symptom einer bereits diagnostizierten oder noch zu diagnostizierendenden Krankheit. In diesem Sinne verwendet man die Bezeichnung „symptomatisch“ auch zur Abgrenzung spezifisch somatisch bedingter Erkrankungen (etwa gegenüber psychisch bedingten Störungen). Eine symptomatische Psychose ist in diesem Sinne eine organisch bedingte (also körperlich begründbare) Psychose, z. B. als Folge einer unfallbedingten Hirnverletzung.
Auch nosologisch nur schwer klassifizierbare Krankheitsbilder wie die sogenannten funktionellen Syndrome werden durch die Bezeichnung „symptomatisch“ als organischer Natur angesehen. Will man betonen, dass bestimmte funktionelle Syndrome keineswegs organisch bedingt sind, so benennt man sie als „essentielle Funktionsstörungen“. Die Bezeichnung „essentiell“ besagt, dass die ätiologische und pathogenetische Einordnung unklar ist.[3][4]
Symptomatische Therapieverfahren bekämpfen Symptome einer Erkrankung direkt, weil eine ursächliche Behandlung („kausal“) nicht möglich oder nicht nötig ist (zum Beispiel Linderung von hohem Fieber bei Virusinfektionen oder bei palliativen[5] Maßnahmen).
Man unterscheidet objektive und subjektive Symptome:
Objektive Symptome sind die vom Untersucher festgestellten oder festgehaltenen pathologischen Einzelbefunde oder die von einer dritten Person (z. B. Angehörigen) berichteten Angaben zur Krankheit. In diesem Sinne wird z. B. auch zwischen Eigenanamnese und Fremdanamnese unterschieden.
Subjektive Symptome sind die vom Patienten selbst benannten Krankheitszeichen.
Die für ein ganz bestimmtes Krankheitsbild charakteristische Symptomengruppe wird als Symptomenkomplex bezeichnet. Allerdings wird "Symptomenkomplex" auch abweichend von dieser Definition verwendet, nämlich gleichbedeutend zu Syndrom (wenn Ursache und Krankheitsentstehung (Ätiologie und Pathogenese) unklar sind). Ein verwandter Begriff ist Symptomentrias (= drei typische Symptome).[6]
Gerd Huber hat gleichartige oder ähnliche Symptome, die aufgrund von ätiologisch und pathogenetisch unterschiedlicher Krankheitsauslösung entstehen, als Ausdrucksgemeinschaft von Symptomen bezeichnet.[7]
Als Residualsymptom bezeichnet man das Zurückbleiben eines Symptoms nach der Genesung (siehe z. B. psychischer Defekt).
Unter Prodromalsymptomen versteht man unspezifische Vorläufersymptome einer Infektionskrankheit (z. B. Gliederschmerzen, Schwäche und Fieber).
Siehe auch |
- Idiopathie
- Index (Semiotik)
- Initialsymptom
- klinische Psychologie
- kryptogen
- Sinthom
Weblinks |
Commons: Symptome – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Symptom – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Symptom – Zitate
Einzelnachweise |
↑ Duden.de: Stichwort Symptom
↑ Rolf-Dieter Stieglitz (2008): Diagnostik und Klassifikation in der Psychiatrie. Kap. 4.2, S. 44f, Kohlhammer Verlag. ISBN 9783170189447
↑ Thure von Uexküll u. a. (Hrsg.): Psychosomatische Medizin. 3. Auflage. Urban & Schwarzenberg, München 1986, ISBN 3-541-08843-5, S. 491.
↑ funktionelle Beschwerden. In: Uwe Henrik Peters: Wörterbuch der Psychiatrie und medizinischen Psychologie. 3. Auflage. Urban & Schwarzenberg, München 1984, S. 203.
↑ Eberhard Aulbert, Lukas Radbruch, Friedemann Nauck: Symptombehandlung in der Palliativmedizin. In: Eberhard Aulbert, Friedemann Nauck, Lukas Radbruch (Hrsg.): Lehrbuch der Palliativmedizin. Schattauer, Stuttgart (1997) 3., aktualisierte Auflage 2012, ISBN 978-3-7945-2666-6, S. 137–174.
↑ Roche Lexikon Medizin. 5. Auflage. Urban & Fischer, 2003, ISBN 3-437-15157-6, Lex.-Lemma „Symptomenkomplex“ gesundheit.de/roche
↑ Gerd Huber: Psychiatrie. Systematischer Lehrtext für Studenten und Ärzte. F.K. Schattauer Verlag, Stuttgart 1974, ISBN 3-7945-0404-6, S. 40, 165, 246, 252.