Linde (Heraldik)
Die Wappenfigur Linde ist in der Heraldik eine gemeine Figur[1] und wird sehr unterschiedlich verwendet. Einmal wird der Baum, das andere mal nur ein Blatt (Lindenblatt[1]) als Figur verwendet. Auch sind viele Blätter im Wappen oder ein Lindenzweig[1] möglich. Wird die Linde als Baum im Wappen dargestellt, so dienen die Blätter als Erkennung. Dazu werden wenige unverhältnismäßig groß dargestellt.
Die Linde wird in Deutschland als Gerichtsbaum angesehen (Gerichtslinde). Hier lässt sich eine Beziehung zum Notariatssignet herstellen. Diese wurden mit den beliebten Lindenblätter geschmückt und fanden auch Eingang in die Wappen von Notaren.[2]
In der natürlichen Darstellung sind die Lindenblätter auf vielen älteren Wappen zu finden. Besonders im Oberwappen wurden Lindenblätter an Büffelhörner oder Stäben gesteckt, die bereits im Mittelalter grün tingiert wurden. Beispiele sind die Wappen der Landgrafschaft von Thüringen und Hessen. Viele Wappen zeigen in der modernen Heraldik ein stilisiertes Lindenblatt, beziehungsweise diese auch in größerer Anzahl. Alle heraldische Farben sind gebräuchlich, aber Grün, Gold und Silber sind bevorzugt.
Die Linde und ihre Blätter sind geeignet für redende Wappen. Unter den vielen Wappen sind Beispiele, wie Lindau (Bodensee) und Lindau bei Zerbst zu nennen.
Hat ein gemeines Kreuz stilisierte Lindenblätter an den Kreuzarmen, spricht der Heraldiker von einem Lindenblattkreuz.[1]
Der rote achtblättrige Lindenzweig im silbernen Schild ist im Wappen der fränkischen Familie Grafen von Seckendorff abgebildet und ähnelt dem Wappen von Sugenheim unten in der Galerie. Ihm fehlt nur das rote Schildhaupt.[1]
Auch Wappenschnitte werden nach der Linde benannt. Diese als Blattschnitt bezeichnete Teilung im Schild wird Lindenschnitt genannt und ist eine lindenblattförmige Schildteilung bei der beiderseits aus der Schnittlinie das Blatt in das Feld hineinragt. In dieser Form ist es ein Heroldsbild.
Inhaltsverzeichnis
1 Beispiele
2 Siehe auch
3 Einzelnachweise
4 Weblinks
Beispiele |
Lindenzweig (Unterwaldhausen)
Lindenbaum (Leipalingis)
Lindenbaum (Lindenholzhausen)
Lindenbaum (Dietkirchen)
Lindenzweig (Sugenheim)
Drei Lindenblätter (Langendorf)
Blatt mit Lindenblüte (Lindau )
Schildfuß als ausgezogenes Lindenblatt im Wappen von Weng
Kärntner Wappen: Gekrönter Turnierhelm mit rotgoldenen Decken trägt zwei goldene Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen
Königreich Böhmen: Oberwappen:
Auf goldbekröntem, silbernem Spangenhelm mit schwarz-goldener Helmdecke ein offener schwarzer Flug, jeweils belegt mit goldenen Lindenblättern.
Ströhl, 1890
Siehe auch |
Baum in der Heraldik
Münzmeisterzeichen Lindenblatt der Münzstätte Freiberg (1540–1545)
Einzelnachweise |
↑ abcde Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. 3., unveränderte Auflage, Battenberg, Regenstauf 2011, ISBN 978-3-86646-077-5, S. 256.
↑ Friedrich Leist: Die Notariats-Signete. Ein Beitrag zur Geschichte des Notariates sowie zur Lehre von den Privat-Urkunden. Giesecke & Devrient, Leipzig u. a. 1896.
Weblinks |
Commons: Linde und Lindenblätter in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien