Baufälligkeit
Baufälligkeit wird als Begriff meist adjektivisch („baufällig“) benutzt, um Gebäude zu bezeichnen, die in ihrer Bausubstanz derart marode oder beschädigt sind, dass eine gefährdungsfreie Benutzung (wie z. B. Wohnen) dort nicht möglich ist, weil sie einsturzgefährdet sind oder weil ohne unmittelbare Sanierung beispielsweise herabstürzende Gebäudeteile oder Fassadenteile Passanten, Anwohner und Besucher gefährden.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4745718-1