Geschoss (Architektur)
Ein Geschoss (in Österreich Geschoß[1]), auch Etage, umgangssprachlich auch Stockwerk und Stock, ist die Gesamtheit aller Räume in einem Gebäude, die auf einer Zugangsebene liegen und horizontal verbunden sind. Es ist möglich, dass ein Geschoss Höhenunterschiede aufweist. Entscheidend ist aber die horizontale Zusammengehörigkeit der Räume. Der Begriff wird heute unabhängig von der Art der Gebäudekonstruktion verwendet.
Inhaltsverzeichnis
1 Wortherkunft
2 Geschossigkeit
3 Geschossbezeichnungen
3.1 Erdgeschoss (EG)
3.2 Kellergeschoss (KG)
3.3 Obergeschoss (OG)
3.4 Dachgeschoss (DG)
4 Weitere Bezeichnungen
4.1 Sockelgeschoss
4.2 Tiefparterre
4.3 Hochparterre
4.4 Zwischengeschoss
4.5 Attikageschoss
4.6 Staffelgeschoss
4.7 Regelgeschoss
4.8 Vollgeschoss
5 Geschossbezeichnung in der Postanschrift
6 Siehe auch
7 Weblinks
8 Einzelnachweise
Wortherkunft |
Ursprünglich leiten sich die Bezeichnungen Geschoss und Stockwerk von unterschiedlichen Arten der Holzbauweise ab. Bei Gebäuden mit einem über die gesamte Höhe des Gebäudes durchgehenden Ständerwerk (Ständerbauweise) wurden Geschosse dadurch gebildet, dass in das Ständerwerk Quer- oder Deckenbalken eingeschossen (also eingezogen) wurden. Darin unterscheidet es sich auch ursprünglich von einem Stockwerk oder Stock, das jeweils in sich abgezimmert (ausgesteift) ist und eine eigene Konstruktionseinheit bildet (Rähmbauweise). Es gibt somit keine durchgehenden Ständer, wodurch die oberen Stockwerke über die unteren auskragen können. Der Name stammt aus dem Fachwerkbau und setzt sich aus den Worten Stock für Wurzelstock, Stab, Pfahl und Werk für verarbeiten zusammen, Stockwerk also etwa im Sinne von Balkenwerk.[2] In diesem konstruktiven Sinne wird der Begriff in der Baugeschichtsforschung weiterhin verwendet.
Im Bauwesen hingegen wird heute nur noch von Geschossen gesprochen. Das Wort Stockwerk ist kein Fachterminus. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer geringere Anteil von Gebäuden in traditioneller Fachwerkbauweise. Bei reinen Fachwerkhäusern ist die Anzahl der Stockwerke gleich der Geschosse im heutigen Sinne. Bei Gebäuden mit einem steinernen Erdgeschoss und aufgesetzten (hölzernen) Stockwerken gibt es hingegen Unterschiede. Benutzt man den Begriff Stockwerk, wie es umgangssprachlich sehr verbreitet ist, generell für alle Gebäude, kann dies zu einer missverständlichen Aussage führen.
Die umgangssprachliche Verwendung des Wortes Etage (von französisch: étage=Rang, Stand, aus dem mittellateinischen stagium=Standort von: stare=stehen) als Synonym für Geschoss kann zu ähnlichen Schwierigkeiten führen. Im französischen Sprachraum ist mit der ersten Etage (premier étage) das erste Obergeschoss gemeint.
Geschossigkeit |
Man spricht in der Architektur allgemein von eingeschossigen Gebäuden, wenn alle nutzbaren Räume im Erdgeschoss liegen. Zu den Haustypen, für die eine eingeschossige Bauweise charakteristisch ist, zählen beispielsweise Bungalows, Baracken oder traditionelle britische Cottages. Nach dem Wortgebrauch im Baurecht verfügen eingeschossige Gebäude lediglich über ein Vollgeschoss, zu dem dann beispielsweise noch ein ausgebautes Dachgeschoss hinzukommen kann (sofern dieses nicht die Ausmaße eines Vollgeschosses erreicht). Mehrgeschossige Gebäude haben eine beliebige Anzahl von Geschossen, die übereinander geschichtet sind. Sie werden entsprechend der Anzahl ihrer Vollgeschosse benannt, zum Beispiel dreigeschossiges Gebäude. Die einzelnen Obergeschosse sind über vertikale Erschließungswege wie Treppen oder Aufzüge zugänglich.
Geschossbezeichnungen |
Als Normalgeschoss bezeichnet man alle Geschosse, deren Grundfläche der Gebäudegrundfläche entspricht. Die Geschosszahl, die in Bebauungsplänen vorgegeben sein kann, berücksichtigt nur die sogenannten Normalgeschosse (Erd- und Obergeschosse); alle Normalgeschosse zusammen ergeben den Gebäudeschaft.
Es gibt eine Vielzahl von Geschossbezeichnungen, der Name richtet sich zumeist nach der Position des Geschosses im Gebäude. Im Folgenden werden die verschiedenen Bezeichnungen erläutert.
Erdgeschoss (EG) |
Das Erdgeschoss oder Parterre (so die ausschließliche Bezeichnung in der Schweiz) und veraltet Rez-de-Chaussée[3] ist das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. Erdgeschosse liegen nicht zwangsläufig exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden Geländes und sind nicht immer identisch mit der Nullebene. Oft führen einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Normalerweise erfolgt die Erschließung eines Gebäudes über das Erdgeschoss, hier ist der Hauseingang mit dem Zugang zum Treppenhaus und gegebenenfalls zum Personenaufzug. Auch die Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes enden üblicherweise im Erdgeschoss. Bei Wohnhäusern mit eigenem Garten kann eine Terrasse an das Erdgeschoss anschließen.
Bei mehrgeschossigen Gebäuden unterscheidet sich das Erdgeschoss in Nutzung, Grundriss, Geschosshöhe und Fassadengestaltung oft grundlegend von den Obergeschossen. Die Architektur der Fassade stellt diesen Unterschied meist deutlich heraus. In der zeitgenössischen Architektur sind es vor allem Gebäude mit einer vertikalen Nutzungsmischung (Geschäfte im Erdgeschoss, Wohnen in den Obergeschossen), die diesen Kontrast aufweisen.
Ist im Haus ein unterhalb der Straßenebene liegendes Souterrain (Tiefparterre) vorhanden, liegt das Erdgeschoss entsprechend einige Treppenstufen (etwa ein halbes Geschoss) über der Straßenebene und wird dann auch als Hochparterre bezeichnet. In Deutschland beurteilte ein Amtsgericht, dass ein Stockwerk dann als Hochparterre gilt, wenn die Unterkante des Fensters wenigstens 1,94 m vom Boden entfernt ist.[4] Besonders bei einer Hanglage des Hauses kann der Höhenunterschied vom Hochparterre zum Umgebungsterrain deutlich hervortreten.
Stadthäuser mit Hochparterre (New York City)
Kellergeschoss (KG) |
Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Kellergeschosse, auch Untergeschosse (UG) oder Tiefgeschosse genannt. Sie liegen in der Regel unter der umgebenden Geländeoberfläche. Ein Kellergeschoss, das nur zum Teil unter der Geländeoberfläche liegt und über natürliche Belichtung verfügt, nennt man auch Souterrain oder Tiefparterre.
Unterschiede zwischen den Begriffen ergeben sich aus der Nutzung. Keller dienen nicht als Wohnraum, sondern untergeordneten Zwecken und sind entsprechend einfach ausgebildet. Bei anderer Nutzung und entsprechendem Ausbau (beispielsweise als Verkaufsfläche in einem Warenhaus) findet der Begriff Untergeschoss Anwendung. Der Begriff Tiefgeschoss wird vor allem bei Tiefgaragen verwendet. Bei mehreren Untergeschossen zählt man vom Erdgeschoss in die Tiefe.
Obergeschoss (OG) |
Als Obergeschoss oder Stock bezeichnet man alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse. Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region. Es gibt zwei Arten der Zählung:
- Die Zählung der Geschosse beginnt mit dem ersten Obergeschoss, also dem ersten oberhalb des Erdgeschosses liegenden Geschoss. Das ergibt folgende Zählweise: Erdgeschoss, dann 1. Obergeschoss /1. Stock(-werk), dann 2. Obergeschoss /2. Stock(-werk) und so weiter.[5] Der Begriff „Stock“ bzw. „Stockwerk“ ist vorrangig bei dieser Art der Geschosszählung anzutreffen und ist daher meist mit „Obergeschoss“ gleichzusetzen. Diese Art der Nummerierung ist weitgehend in Europa, Afrika und Australien üblich. Sie ermöglicht mit dem Erdgeschoss als „0“ die konsistente Zählung mehrerer Untergeschosse als „–1“, „–2“ etc., was sich aber schlecht als Ordinalzahl sprechen lässt.
- Die Zählung der Geschosse beginnt mit dem Erdgeschoss. Das ergibt folgende Zählweise: Erdgeschoss (= 1. Geschoss /1. Etage), dann 2. Geschoss /2. Etage, dann 3. und so weiter. Das Wort „Etage“ ist im deutschen Raum vorrangig bei dieser Art der Geschosszählung anzutreffen, obwohl in Frankreich „étage“ bei der Nummerierung der Geschosse im Sinne von „Obergeschoss“ verwendet wird. Diese Form der Nummerierung ist vor allem in den USA, in der ehemaligen Sowjetunion, in Japan und in China üblich. Auch in Deutschland findet sie zum Beispiel im badischen Teil Baden-Württembergs gelegentlich Anwendung. In der DDR war sie ebenfalls sehr geläufig. Sie ist bei der Nummerierung von Räumen nach den Etagen vorteilhaft: Im Untergeschoss beginnen die Nummern mit 0, im Erdgeschoss mit 1 etc.
Das erste Obergeschoss war im historischen Wohnhausbau meist das mit der größten Raumhöhe und der prächtigsten Ausstattung, daher die Bezeichnungen „Piano nobile“ (italien., v. a. im 17. Jahrhundert) oder „Beletage“ (franz., v. a. im 18./19. Jahrhundert).
Dachgeschoss (DG) |
Als Dachgeschoss bezeichnet man Geschosse, die direkt unter dem Dach liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere nutzbare Grundfläche als die darunterliegenden Geschosse. Durch den Einbau von Dachgauben, Zwerchhäusern und anderen Dachaufbauten kann der nutzbare Innenraum wieder vergrößert werden. Davon abhängig können Dachgeschosse baurechtlich eventuell als Vollgeschosse eingeordnet werden. Auch für Dachgeschosse gilt die von unten nach oben fortlaufende numerische Zählung, wenn mehrere übereinander liegen. Umgangssprachliche Bezeichnungen für Dachgeschosse sind Spitzboden oder Dachboden, in Abhängigkeit von der Dachkonstruktion sind auch Mansardengeschoss oder Kehlbalkengeschoss anwendbar.
Weitere Bezeichnungen |
Sockelgeschoss |
Als Sockelgeschoss bezeichnet man ein Geschoss, das den Sockel eines Gebäudes bildet. Sockelgeschosse haben vor allem eine ästhetische Funktion, sie bilden für den Baukörper als Ganzes eine Basis, deren tragender Charakter durch eine vergleichsweise massive Bauweise betont wird. Wenn das Sockelgeschoss eine breitere Grundfläche einnimmt als der Hauptteil des Gebäudes, entsteht eine umlaufende Terrasse. Ein Beispiel für diese Bauweise findet sich beim barocken Schloss Solitude in Stuttgart (1763–1769) oder bei der Galerie der Gegenwart in Hamburg (1995). Das Sockelgeschoss kann jedoch auch die gleiche Grundfläche wie die übrigen Geschosse einnehmen und ist dann durch eine massiv wirkende Bauweise charakterisiert, die beispielsweise durch wenige kleine Fenster oder rustiziertes Mauerwerk realisiert wird. Ein Beispiel hierfür findet sich beim Berliner Schauspielhaus (1818–1821).
Tiefparterre |
Das Tiefparterre oder auch Souterraingeschoss ist ein Untergeschoss, das halb aus der Erde ragt und von seiner Ausstattung zum Wohnen oder zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen gedacht ist.
Hochparterre |
Oberhalb eines halb aus der Erde ragenden Tiefparterres liegt das Hochparterre, ein Erdgeschoss, das gut sichtbar auf Augenhöhe liegt und über die „halbe Treppe“ zu erreichen ist. Oft wird der Zugang von außen auch über eine Freitreppe gebildet.
Zwischengeschoss |
Innerhalb eines Geschosses zusätzlich eingefügte Raumebenen werden als Zwischengeschoss oder Entresol bezeichnet, sofern sie nur einen Teil deren Grundfläche ausmachen. (Beispielsweise ein hohes Geschoss, mit Zwischengeschoss in angrenzenden Nebenräumlichkeiten oder in Altbauten teilweise eingezogene Zwischengeschosse. Ein einzelner Saal kann dagegen mehrere Geschosse hoch sein.) Auch die Begriffe Mezzanin und Halbstock bezeichnen ein Zwischengeschoss, wobei hier die geringere Höhe im Vergleich zu den Normalgeschossen ausschlaggebend für die Zuordnung ist.
Ein Halbstock bei versetzter Bauweise von zwei Gebäudeteilen (im Aufriss ein Zickzack-Muster) hat dagegen die volle Raumhöhe, er befindet sich nur jeweils auf halber Höhe der Geschosse des Hauptbauwerks. Die Zugänge zu Stockwerk und Halbstock befinden sich jeweils an den entgegengesetzten Ausläufern der Treppe, wobei als Zugang zum Halbstock teilweise nur ein kleines Zwischenplateau dient.
Attikageschoss |
Ein Attikageschoss ist ein abschließendes, niedriges Obergeschoss, das sich über dem Kranzgesims befindet und oft auch als Mezzanin bezeichnet wird. Es übernimmt in der Fassadengestaltung die Funktion einer Attika, also eines abschließenden obersten Teils der Fassade, der das Dach verdeckt.
Staffelgeschoss |
Der Begriff Staffelgeschoss bezeichnet Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringen und eine kleinere Grundfläche aufweisen. Es wird aus statischen Gründen verwendet oder um eine optische Aufweitung des Straßenraums nach oben zu erreichen. Teilweise werden mehrfach gestaffelte Rücksprünge benutzt, um den Effekt zu verstärken. Gebäude mit Staffelgeschossen haben meist Flachdächer, der Rücksprung kann als Terrasse genutzt werden. Bei großen Terrassen werden die als Wohnung genutzten Staffelgeschosse mit umlaufender Terrasse als Penthouse/Attikawohnung (in der Schweiz) bezeichnet.
Regelgeschoss |
Als Regelgeschoss wird im Baubereich ein Obergeschoss mit einer wiederkehrenden gleichen Aufteilung bezeichnet. Bei einem mehrstöckigen Mietshaus, Bürohaus oder Hotel sind das Erdgeschoss (der Eingang und evtl. eine Rezeption) und der Keller meistens Sondergeschosse, während die übrigen Etagen Regelgeschosse sind.
Vollgeschoss |
Als Vollgeschoss definieren die Bauordnungen der deutschen Bundesländer diejenigen Geschosse, die im Mittel mindestens 1,20 m bis 1,60 m über die Geländeoberfläche herausragen und in der Regel über mindestens 3/4 ihrer Grundfläche (bei geneigten Dächern) oder 2/3 ihrer Grundfläche bei Staffelgeschossen eine Höhe von 2,30 m haben (Beispiel NRW). Die Höhe wird gemessen von Oberkante Fertigfußboden bis zur Schnittkante mit der Dach(außen)haut. Die Definition der einzelnen Landesbauordnungen weichen jedoch geringfügig voneinander ab.
- Beispiel: Bayerische Bauordnung (BayBO 1998), Art. 2 (5):
- Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.
- Anmerkung: In der aktuellen Bayerischen Bauordnung (BayBO in der Fassung von 2007; inzwischen mehrfach geändert) ist der Begriff Vollgeschoss zwar entfallen, die bisherige Definition gilt jedoch weiter (Art. 83 Abs. 7 BayBO 2007).
- Beispiel: Hamburgische Bauordnung (HBauO), § 2 (6):
- Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse.
- Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
- Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.
- Beispiel: Landesbauordnung NRW (BauO NW), § 2 (5) in der Fassung vom 1. März 2007:
- Vollgeschosse: sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.
- Beispiel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012, § 2 Begriffe (7)[6]:
- Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat.
- Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
- Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt.
- Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse.
In Gebieten, in denen ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, gilt möglicherweise die Fassung der Landesbauordnung zum Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans. In Baden-Württemberg und im Saarland haben die Verwaltungsgerichte entsprechend geurteilt. Dies hat zur Folge, dass in diesen Fällen die Berechnungsgrundlage für Vollgeschosse teilweise nach historischen Berechnungsvorschriften erfolgt.
Geschossbezeichnung in der Postanschrift |
In Deutschland ist gemäß DIN 5008:2005 das Stockwerk bei der Postanschrift nach zwei Leerstellen und zwei Schrägstrichen hinter der Hausnummer anzugeben, Beispiel: Musterstraße 592 // 3 (3. Stockwerk).[7]
In Österreich ist lt. der entsprechenden ÖNORM A 1080, Punkt 5.1.3 Hausnummern, das Stockwerk durch einen Schrägstrich abzutrennen.[8]
In den USA wird das Geschoss in der Postanschrift nach Multiplikation mit dem Faktor 100 nach dem Wort „Suite“ angegeben; z. B. bedeutet „Suite 2900“ das 29. Geschoss, bzw. nach mitteleuropäischer Zählweise das 28. Obergeschoss, da in den USA die Geschosszählung mit dem Erdgeschoss beginnt.
Siehe auch |
- Deck (Schiffbau)
- Geschossfläche
- Grundfläche
- Maß der baulichen Nutzung
- Geschosswohnungsbau
- Zoning Resolution für New York City
Weblinks |
Wiktionary: Geschoss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise |
↑ Österreichisches Wörterbuch, 39. Auflage (2005), S. 239
↑ Heinz Ellenberg: Bauernhaus und Landschaft – in ökologischer und historischer Sicht. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 1990, ISBN 3-8001-3087-4, S. 42 u. 573.
↑ Duden | Rez-de-Chaussée | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. Abgerufen am 16. Oktober 2017.
↑ Der Artikel Erdgeschoss oder Hochparterre: Der Unterschied. In: www.berlinonline.de. 11. November 2010, abgerufen am 13. August 2016. verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin (Aktenzeichen: 18 C 230/08)
↑ Bildwörterbuch der Architektur. Hrsg. v. Hans Koepf u. Günther Binding. Stuttgart 2005, S. 209.
↑ VORIS § 2 NBauO | Landesnorm Niedersachsen | - Begriffe | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 | gültig ab: 01.11.2012. Abgerufen am 16. Oktober 2017.
↑ www.intertast.de
↑ ÖNORM A 1080, S. 39, Punkt 5.1.3@1@2Vorlage:Toter Link/www.wkk.or.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF)