Lebensmittelmarke








Eine Lebensmittelmarke ist ein vom Staat ausgegebenes Dokument zur Bescheinigung, dass der Besitzer ein bestimmtes Lebensmittel in einer bestimmten Menge kaufen darf.


Lebensmittelmarken werden in der Regel in Notzeiten, vor allem im Krieg, an die Bevölkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Konsumgütern besser verwalten zu können. Die Marken sind in Lebensmittelkarten zusammengefasst. Außer Lebensmitteln werden häufig auch andere Konsumgüter, z. B. Heizmaterial (Kohlen), Kleidung, Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol sowie Benzin rationiert. Die Erlaubnisscheine heißen dann gewöhnlich Bezugsscheine. Für die Erteilung eines Bezugsscheins musste ein besonderer Anlass – wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes – vorliegen oder ein Antrag gestellt werden.




Lebensmittelkarte aus Niedersachsen, 1950




Lebensmittelkarte der DDR, 1958




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Geschichte


    • 1.1 Deutschland im Ersten Weltkrieg


    • 1.2 Deutschland im Zweiten Weltkrieg


    • 1.3 Nachkriegszeit


    • 1.4 Bundesrepublik Deutschland bis 1990


    • 1.5 Deutsche Demokratische Republik bis 1990


    • 1.6 Bundesrepublik Deutschland 1965 – 2017




  • 2 Andere Länder


  • 3 Siehe auch


  • 4 Einzelnachweise


  • 5 Literatur


  • 6 Weblinks





Geschichte |



Deutschland im Ersten Weltkrieg |


In Deutschland wurde im Ersten Weltkrieg am 25. Januar 1915 zunächst, mit der Einführung der Brotkarte, Brot rationiert. Dieser Rationierung folgte später Milch, Fett, Eier und andere Nahrungsmittel. So gab es z. B. die „Karte zur Empfangnahme von Butter, Margarine – Pflanzenfett“ (es gab bis in die 1950er Jahre eine Fettlücke), aber auch eine „Seifenkarte“.


Notwendig wurden die Rationierungen, weil wegen der britischen Seeblockade kaum noch Lebensmittelimporte möglich waren. Die Binnenproduktion wiederum ging zurück, weil viele Bauern eingezogen worden waren. Seit dem 1. August 1916 galt in Deutschland überdies eine Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren. Die hierin eingeführte Bezugsscheinpflicht wurde im Dezember 1916 auf Schuhwaren ausgedehnt.





Deutschland im Zweiten Weltkrieg |


In Deutschland wurden am Sonntag, dem 28. August 1939, vier Tage vor Beginn des Zweiten Weltkrieges, Lebensmittelmarken und Bezugsscheine für Benzin ausgegeben.
Wenig später folgte die Reichskleiderkarte.


Anfangs wurde für Lebensmittel eine „Einheitskarte“ ausgegeben, die vier Wochen galt. Zuerst war der Händler frei wählbar und an den Karten befanden sich Bestellscheine für bestimmte Waren. Diese Bestellscheine trennte der Händler ab, stempelte sie und reichte sie gesammelt beim Reichsernährungsamt ein. Dafür erhielt er von diesem Amt einen Bezugsschein, mit dem der Kaufmann eine entsprechende Menge vom Großhändler bestellen konnte. Dieses System erwies sich bald als wenig praktikabel.[1] Im Laufe des Krieges wurde das Bestellschein-System durch ein sogenanntes „durchlaufendes Bezugsrecht“ ersetzt: Händler schnitten beim Verkauf der Ware die entsprechende Marke ab, klebten sie auf Sammelbögen und erhielten dafür dann einen Bezugsschein, den sie beim Großhändler oder Importeur vorlegten.


Kartoffeln, Obst und Gemüse wurden in den ersten Monaten noch frei verkauft. Die anfangs ausgeteilte „Einheitskarte“ wurde bald durch unterschiedliche Karten ergänzt oder ersetzt. Ende 1939 gab es Karten für Schwer- und Schwerstarbeiter und eine für Lang- und Nachtarbeiter.
Es gab Brot-, Fleisch-, Fett-, Eier- und Marmelade/Zuckerkarten. Außerdem wurden unterschiedliche Karten für Kleinst- und Kleinkinder, für Kinder bis zu sechs Jahre, für Jugendliche und Erwachsene ausgeteilt. Die Landbevölkerung, die sich zumindest teilweise selbst versorgen konnte, erhielt geringere Rationen. Sogenannte Normalverbraucher machten 55 % der Empfänger aus, Kinder und Jugendliche 31 % und 14 % waren als Lang-, Schwer- oder Schwerstarbeiter eingestuft. Deutsche Juden waren von allen Sonderzuteilungen ausgeschlossen und erhielten ab Oktober 1942 keinerlei Fleisch- und Kleiderkarten.[2] Die Rationierung der Lebensmittel verschärfte auch die Situation von Juden und anderen Personen die untergetaucht waren um der Verhaftung oder Deportation zu entgehen: Ohne Karten war ihnen die Beschaffung von Lebensmitteln kaum möglich; eventuell vorhandene Helfer konnten ihnen so gut wie nichts abgeben, da die Rationen zu knapp bemessen waren um davon noch eine oder gar mehrere versteckte Personen zu versorgen.


Die Lebensmittelversorgung wurde bis einschließlich 1941 – abgesehen von regionalen und saisonbedingten Engpässen – auch in den Städten und Ballungsgebieten noch als befriedigend rezipiert. Im April 1942 kam es jedoch zu drastischen Einschnitten: die Brotration für Normalverbraucher wurden von 9,6 kg auf 6,4 kg, die Fleischzuteilung von 1600 g auf 1200 g und die Fettration von 1053 g auf 825 g im Monat gekürzt.[3] In den „Geheimen Lageberichten“ des Sicherheitsdienstes der SS wurde gemeldet, die starken Kürzungen hätten auf einen großen Teil der Bevölkerung „niederschmetternd“ gewirkt wie kaum ein anderes Ereignis des Krieges.[4] Im kollektiven Gedächtnis war die Erinnerung an die Hungerwinter 1917/18 (Steckrübenwinter) und 1918/19 sehr präsent.


Die wöchentlichen Rationen eines „Normalverbrauchers“ (z. B. Hausfrauen, Angestellte)[5] beliefen sich im Zweiten Weltkrieg auf:







































Zeitpunkt Brot Fleisch Fett
September 1939 2400 gr. 500 gr. 270 gr.
April 1942 2000 gr. 300 gr. 206 gr.
Juni 1943 2325 gr. 250 gr. 218 gr.
Oktober 1944 2225 gr. 250 gr. 218 gr.
März 1945 1778 gr. 222 gr. 109 gr.



Nachkriegszeit |




Kohlen-Kontrollkarte in der Britischen Besatzungszone, 1948




Werbung für ein markenfreies Mittagsgedeck, Berlin, 1948


Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges gaben die Alliierten Besatzungsmächte ab Mai 1945 in ihren jeweiligen Sektoren neue Lebensmittelkarten (auch Nährmittelkarten genannt) aus, die entsprechend der Schwere der Arbeit in Verbrauchergruppen (Kategorien) von I bis V eingestuft wurden. In der SBZ und späteren DDR gab es folgende Kategorien:[6]



  • Kategorie I: Schwerstarbeiter und Funktionäre

  • Kategorie II: Schwerarbeiter

  • Kategorie III: Arbeiter

  • Kategorie IV: Angestellte

  • Kategorie V: Sonstige (Kinder, Rentner, NSDAP-Mitglieder, Schwerbehinderte, Nichterwerbstätige), auch „Friedhofskarte“ genannt.


Ab 1949 wurden einheitliche Zusatzkarten eingeführt, die zusätzlich zur Lebensmittelgrundkarte an Beschäftigte mit schwerer und besonders schwerer Arbeit und an die ihnen gleichgestellte Intelligenz ausgegeben wurden.[7]


Die Rationen an Brot, Fleisch, Fett, Zucker, Kartoffeln, Salz, Bohnenkaffee, Kaffee-Ersatz und Tee wurden entsprechend den Möglichkeiten festgelegt. Durch öffentliche Aushänge wurden an den Wochenenden die für die jeweils nächste Woche erhältlichen Waren „aufgerufen“. Schwerkranke, die einen höheren Kalorienbedarf hatten, bekamen auf ärztliche Anweisung eine „Schwerarbeiterzulage“, die ansonsten nur körperlich schwer arbeitenden Menschen zustand.


Ende 1946 entsprach die vorgesehene Tagesration für erwachsene Normalverbraucher 1550 Kilokalorien.[8] In den Jahren 1948 und 1949 wurden die Mengen schrittweise erhöht. Kleinkinder und Jugendliche wurden zeitweilig durch Schulspeisung, Schwedenspeisung bzw. Hoover-Speisung vor Unterernährung bewahrt.


Man erhielt rationierte Lebensmittel in Geschäften und Gaststätten nur, wenn man die entsprechenden Lebensmittelkartenabschnitte, die Marken, abgeben konnte und die vom Händler geforderte Summe bezahlte. Die Marken waren nach einzelnen Lebensmitteln aufgeteilt (wie oben dargestellt); beispielsweise konnte man mit Brotmarken nur Brot erwerben, aber mit Fleischmarken auch Fisch. Oft wurde mit Lebensmittelmarken daher auf dem Schwarzmarkt Tauschhandel betrieben. Gaststätten gaben auf der Speisekarte an, wie viele Marken welcher Art der Gast für das jeweilige Gericht abzugeben hatte.




Bundesrepublik Deutschland bis 1990 |


In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Lebensmittelkarten im Jahr 1950 abgeschafft. Dies geschah in zwei Etappen.[9] Am 22. Januar wurde die Aufhebung der Rationierungen mit Ausnahme von Zucker mit Wirkung vom 1. März an bekannt gegeben. Am 31. März beschloss das Bundeskabinett unter Konrad Adenauer die Aufhebung aller noch verbliebenen Einschränkungen zum 1. Mai 1950.[10] Damit entfielen im Bundesgebiet die Lebensmittelkarten und -marken. In Berlin wurde eine Zeitlang noch Milch auf Karten ausgegeben. Für Kranke gab es Krankenzulagekarten.



Deutsche Demokratische Republik bis 1990 |


In der DDR wurde die Lebensmittelkarte bis Mai 1958 benutzt. Ihre Abschaffung hatte eine Veränderung im Preis- und Steuersystem zur Folge, die für alle nicht abhängig Tätigen eine Verschlechterung bedeutete, denn sie war zugleich eine Subventionierung gewesen. Die als „Bezugsberechtigung – Speisekartoffeln“ bezeichneten Kartoffelkarten wurden erst 1966 abgeschafft. Ende der 1960er Jahre wurden die Kohlenkarten ohne inhaltliche Änderungen von „Hausbrandkarte“ in „Gutschein zum Bezug von Braunkohlenbriketts zum staatlich gestützten ortsüblichen Grundpreis“ umbenannt.[11] Der Kohlenmehrbedarf konnte zum HO-Preis bezogen werden.[12] Dieses Verfahren wurde bis zum Ende der DDR beibehalten.


Anfang der 1960er Jahre führte eine krisenhafte Versorgungslage dazu, dass in der DDR bestimmte Lebensmittel wie Butter und Fleisch zeitweise erneut rationiert wurden.[13] Man bekam sie dann nur an seinem Wohnort gegen Vorzeigen eines geschäftsgebundenen Kundenausweises. Bei Urlaub oder auswärtigen Aufenthalten war eine Ummeldebescheinigung des heimischen Händlers vorzulegen. Diese Rationierung wurde 1962 verlängert,[14] schließlich auf Edelfleisch (bestimmte Fleischstücke, wie Filet oder bestimmte Innereien, wie Leber) eingegrenzt und 1967/68 stillschweigend abgeschafft.


In Ost-Berlin musste vor Errichtung der Mauer grundsätzlich bei Einkäufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die nicht der Rationierung unterlagen, der Personalausweis vorgelegt werden, andernfalls wurde Westgeld verlangt.



Bundesrepublik Deutschland 1965 – 2017 |


Vom 4. Oktober 1968 bis zum 10. April 2017 (seit dem 3. Oktober 1990 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR) galt die Ernährungsbewirtschaftungsverordnung, die auf der Grundlage des Ernährungssicherstellungsgesetzes (eines der Notstandsgesetze) erlassen worden war. Seit 1980 waren durch sie die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet worden, Lebensmittelkarten vorzuhalten und die dafür nötigen Daten alle zwei Jahre zu erfassen und zu melden.[15]


Im Beitrittsgebiet, d. h. der ehemaligen DDR war sie zwar rechtlich eingeführt worden, wurde jedoch bis zu ihrem Außerkrafttreten 2017 nicht umgesetzt.


Die Bestimmungen wurden erst mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz – ESVG) (Text des ESVG) am 11. April 2017 aufgehoben.



Andere Länder |


Auch in anderen Ländern wurden im Ersten und Zweiten Weltkrieg und den Nachkriegszeiten Rationierungsmaßnahmen ergriffen. Beispiele:



  • in Frankreich wurden am 15. Januar 1940 „cartes d’alimentation“ eingeführt.

  • in Österreich wurde die Bewirtschaftung (durch das „Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz“) im Herbst 1952 gelockert.[16]

  • in der Nachkriegstschechoslowakei wurde die Lebensmittelrationierung am 31. Mai 1953 mit der Währungsreform abgeschafft.

  • In Großbritannien wurde die letzte Rationierungen aus dem Zweiten Weltkrieg am 4. Juli 1954 aufgehoben.


In der Georgischen SSR wurden von 1980 bis 1984 Lebensmittelkarten eingeführt, nachdem der Staat den Bauern einen freien Handel mit Agrarprodukten untersagt hatte. Ebenso führte die Volksrepublik Polen 1981 eine Lebensmittelbewirtschaftung ein, nachdem die Volkswirtschaft des Landes de facto zusammengebrochen war (siehe auch Kriegsrecht in Polen 1981–1983), und schaffte die letzten Karten erst 1989 wieder ab. In Kuba gibt es seit 1962 eine Rationierung.



Siehe auch |


  • Reisebuttermarke


Einzelnachweise |




  1. Michael Wildt: Der Traum vom Sattwerden. Hamburg 1986, ISBN 3-87975-379-2, S. 15–17.


  2. Christoph Buchheim: Der Mythos vom ‚Wohlleben‘. Der Lebensstandard der deutschen Zivilbevölkerung im Zweiten Weltkrieg. In: VfZ 58(2010), H. 3, S. 307.


  3. Michael Wildt: Der Traum vom Sattwerden. Hamburg 1986, ISBN 3-87975-379-2, S. 17.


  4. Meldungen aus dem Reich hrsg. von Heinz Boberach, Herrsching 1984, ISBN 3-88199-158-1, Bd. 9, S. 3505.


  5. Wolfgang Schneider (Hrsg.) Alltag unter Hitler, 2000 Rowohlt Berlin, S. 186; ISBN 3 87134 404 4 / Vollständige Tabelle bei Christoph Buchheim: Der Mythos vom „Wohlleben“ – Der Lebensstandard der deutschen Zivilbevölkerung im Zweiten Weltkrieg. In: Vierteljahrsheft für Zeitgeschichte 58 (2010) H. 3, S. 307.


  6. Eberhard Wühle: Lebensmittelkarten im Spiegel ihrer politischen Ereignisse. In: dgwev.de. 29. Dezember 2006, abgerufen am 10. September 2016 (Zusammenfassung des Vortrages zum Thema: „Rationierungsbelege“ bei dem Sammlertreffen der Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler e.V. (DGW) in Zeuthen am 9. Dezember 2006). 


  7. Lebensmittel-Verordnung vom 3. Nov. 1949, abgerufen am 22. Juni 2016


  8. Carsten Stern: Schwedenspeisung und Rotes Kreuz in Hamburg. Neumünster 2008, ISBN 978-3-529-05231-6, S. 16 – Heute liegt der Bedarf bei täglich 2800 kcal.


  9. Findmittelinfo. Bundesarchiv, archiviert vom Original am 27. September 2007; abgerufen am 10. September 2016. 


  10. 31. März 1950 Ende der Lebensmittelrationierung


  11. Marius Bochniak: Katalog der Hausbrandkarten DDR 1950 – 1990. In: International Journal of Rationing. Band 1, Nr. 2, 2009, ZDB-ID 2568806-6. 


  12. Alexander Lorenz: Kohlehandelchef berichtet von harter Arbeit und tollen Feiern. In: Thüringer Allgemeine. 25. September 2010, abgerufen am 10. September 2016. 


  13. Ulrich Mählert: Kleine Geschichte der DDR. C. H.Beck 2010, ISBN 978-3-406-59464-9, S. 103.


  14. Universitätsarchiv Magdeburg


  15. Zu den Pflichten und zum Verfahren siehe die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiVwV) vom 1. Februar 1979, abgerufen am 5. Juni 2017.


  16. Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1952, BGBl. Nr. 183/1952



Literatur |



  • Angela M. Arnold, Gabriele von Griesheim: Trümmer, Bahnen und Bezirke, Eigenverlag Berlin 2002, ISBN 3-00-009839-9.

  • Jahresberichte des Berliner Magistrats 1947–1950: Ernährung; Kulturbuch-Verlag Berlin 1950

  • Manfred, Wilhelmi: Kriegsnot und Kriegsbrot, Zur kommunalen Nahrungsmittelversorgung in Trier 1914–1918 Teil 1, in: Kurtrierisches Jahrbuch 48, 2008, S. 207–299. Teil 2: 1919–1923…, ebd. (m.Abb.) Trier 2010.

  • Bernd, Schlüter: Staat, Lebensmittelversorgung und Krieg. Die kommunale Kriegsernährungswirtschaft in Bremen 1914–1918. Bremen Diss. 1998.

  • Anne, Roerkohl: Hungerblockade und Heimatfront. Die kommunale Lebensmittelversorgung in Westfalen während des ersten Weltkrieges (Studie zur Geschichte des Alltages, Bd. 10) Stuttgart 1991.

  • Britta, Nikolai: Die Lebensmittelversorgung in Flensburg 1914–1918. Schriften der Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte e.V., 39, Flensburg 1988.

  • Florian, Lorz: Kriegsernährungswirtschaft und Nahrungsmittelversorgung vom Weltkrieg bis heute. Hanover 1938.

  • August, Skalweit: Die deutsche Kriegsernährungswirtschaft. Stuttgart 1927.



Weblinks |



 Commons: Ration stamps – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien


 Wiktionary: Lebensmittelmarke – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


  • Wirtschaftskreislauf 1950 NRW bei geschichte.nrw.de



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