Promotion A
Die Promotion A (Doktor eines Wissenschaftszweiges) war eine akademische Qualifizierungsform in der DDR. Sie wurde im Rahmen der III. Hochschulreform mit der Verordnung über die akademischen Grade vom 6. November 1968 eingeführt und durch die Promotionsordnungen vom 21. Januar 1969 geregelt. Sie setzte die Anfertigung einer akademischen Qualifikationsschrift in der Form einer Dissertation voraus. Während an den Fakultäten der Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland jeweils eigene Promotions- und Habilitationsordnungen existieren, war dies in der DDR einheitlich durch die Promotionsordnung A geregelt. Das Promotionsrecht war den Wissenschaftlichen Räten der Hochschulen erteilt. Zugleich wurde nach sowjetischem Vorbild die Promotion B (Doctor scientiae) eingeführt, welche die Habilitation ablöste.
In der DDR wurden spezielle Studien und Qualifizierungsmaßnahmen geschaffen, um den akademischen Nachwuchs systematisch, planmäßig und bedarfsgerecht steuern zu können. Voraussetzung der Promotion A waren der Besitz eines akademischen Grades an einer Universität oder Hochschule der DDR, systematische Vertiefung der Kenntnisse der theoretischen Grundlagen des betreffenden Wissenschaftszweiges und auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus sowie „aktive Mitarbeit bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“.[1] Die Promotion A wurde dabei über die Assistenz, das Forschungsstudium sowie die planmäßige und außerplanmäßige Aspirantur erlangt. Die Assistenz an Hochschulen der DDR war eine berufliche Tätigkeit, die sich zumeist direkt an das Studium anschloss und in der Regel auf vier Jahre befristet war. Das Forschungsstudium setzte dagegen den Studiengang direkt fort und dauerte üblicherweise drei Jahre. Es diente ausschließlich der Vorbereitung der Promotion und war mit einem Stipendium verbunden. Die wissenschaftliche Aspirantur wurde 1951 im Rahmen der zweiten Studienreform eingeführt. Als postgraduale Weiterbildung von Akademikern aus der Praxis sollte dadurch vor allem der Bedarf an promovierten Kadern in der Wirtschaft gedeckt werden. Die planmäßige Aspirantur dauerte drei Jahre und stellte den Doktoranden zu Gunsten eines Stipendiums von seiner beruflichen Tätigkeit frei. Zum beschleunigten Abschluss von Dissertationen konnten einjährige Teilaspiranturen mit Stipendien für wissenschaftliche Mitarbeiter oder Praxiskader vergeben werden.
Nach einer positiven Bewertung der Dissertation und ihrer erfolgreichen Verteidigung, die auch erlassen werden konnte, wurde der Doktorgrad der Promotion A vergeben. Die Dissertationen wurden dabei nicht nur nach fachlichen Kriterien bewertet, sondern auch nach „ihrem theoretischen Gehalt und ihrem gesellschaftlichen Nutzen“.[2] Diese wurden nach der unterstellten Verwertbarkeit für die Praxis und ihrem Beitrag zur Weiterentwicklung des Marxismus-Leninismus beurteilt. Dies führte oftmals dazu, dass Doktoranden und Doktorandinnen etwa auch in medizinische oder naturwissenschaftliche Promotionen Kapitel zum Marxismus-Leninismus integrierten. Ergebnisse, die den offiziellen Sprachregelungen und Darstellungen der DDR widersprachen, wurden mitunter unterdrückt. Ohnehin wurden Dissertationen nicht veröffentlicht und waren in der Regel nur in wenigen Exemplaren in Universitätsbibliotheken verfügbar.
Schätzungen gehen davon aus, dass in der DDR zwischen 1951 und 1985 insgesamt 101.654 Promotionen A angenommen wurden, also durchschnittlich 2904 A-Promotionen pro Jahr (verglichen mit 9420 pro Jahr in der Bundesrepublik von 1950 bis 1982). Darunter fallen auch die sogenannten „Geheimarbeiten“, die aus politischen Gründen nicht verzeichnet wurden. Der Anteil der „Geheimdissertationen“ wird in den Gesellschaftswissenschaften auf 30 % und in den Naturwissenschaften auf 10 % geschätzt.[3]
Literatur |
- Dieter Voigt u. a.: Zur Fragwürdigkeit akademischer Grade und Titel in der DDR. Der Primat der kommunistischen Ideologie von der Wissenschaft. Eine Analyse von Doktorarbeiten und Habilitationsschriften der Jahre 1950 bis 1990. In: Heiner Timmermann (Hrsg.): DDR-Forschung. Bilanz und Perspektiven. Duncker & Humblot, Berlin 1995, ISBN 3-428-08462-4.
Weblinks |
Verordnung über die akademischen Grade vom 6. November 1968 bei documentarchiv.de
Anordnung zur Verleihung des akademischen Grades Doktor der Wissenschaften – Promotionsordnung A – vom 21. Januar 1969 bei documentarchiv.de
Einzelnachweise |
↑ Zit. nach Dieter Voigt u. a.: Zur Fragwürdigkeit akademischer Grade und Titel in der DDR. Der Primat der kommunistischen Ideologie von der Wissenschaft. Eine Analyse von Doktorarbeiten und Habilitationsschriften der Jahre 1950 bis 1990. In: Heiner Timmermann (Hrsg.): DDR-Forschung. Bilanz und Perspektiven. Duncker & Humblot, Berlin 1995, ISBN 3-428-08462-4, S. 236.
↑ Zit. nach Dieter Voigt u. a.: Zur Fragwürdigkeit akademischer Grade und Titel in der DDR. Der Primat der kommunistischen Ideologie von der Wissenschaft. Eine Analyse von Doktorarbeiten und Habilitationsschriften der Jahre 1950 bis 1990. In: Heiner Timmermann (Hrsg.): DDR-Forschung. Bilanz und Perspektiven. Duncker & Humblot, Berlin 1995, ISBN 3-428-08462-4, S. 243.
↑ Dieter Voigt: Zum wissenschaftlichen Standard von Doktorarbeiten und Habilitationsschriften in der DDR. In: Dieter Voigt, Lothar Mertens (Hrsg.): DDR-Wissenschaft im Zwiespalt zwischen Forschung und Staatssicherheit. (Schriftenreihe der Gesellschaft für Deutschlandforschung, 45). Duncker und Humblot, Berlin 1995, ISBN 3-428-08342-3, S. 56 f.